Ladendieb wehrt sich gegen Freiheitsstrafe

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (24.2.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1024 Js 22/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls in 3 Fällen in Tatmehrheit mit Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

   

Der Angeklagte soll Mitte November 2021 aus einem Supermarkt in Bad Kreuznach 4 Dosen Bier im Wert von 3 Euro entwendet haben.

Fall 2:

   

Ferner soll der Angeklagte Ende Dezember 2021 aus dem selben Supermarkt 3 Päckchen Zigaretten im Gesamtwert von 21 Euro entwendet haben.

Fall 3:   

Weiterhin soll der Angeklagte Ende April 2022 aus einem anderen Supermarkt in Bad Kreuznach eine Packung Bockwurst und ein halbes Hähnchen im Wert von 7 Euro entwendet haben.

Fall 4:

   

Schließlich soll der Angeklagte, der seit Ende Februar 2021 aus Anlass einer anderen Verurteilung unter Führungsaufsicht stehe, gegen ihm im Rahmen der Führungsaufsicht erteilte Weisungen verstoßen haben, indem er den Kontakt zu seiner Bewährungshelferin nur unzureichend wahrgenommen habe und zu einem Drogenscreening ohne Angabe von Gründen nicht erschienen sei.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu den ihm zur Last gelegten Vorwürfen in den Fällen 1 bis 3 geständig eingelassen. Den Tatvorwurf im Fall 4 hat er vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach