Das Stadtjugendamt belastet den diesjährigen Bad Kreuznacher Stadthaushalt mit einem geplanten Minus von rund 14 Millionen Euro. Über sechs Jahre nach dem Stadtratsbeschluss vom 29.11.2018 zur Abgabe an den Kreis ist jetzt eine landesgesetzliche Regelung in Sicht, die eine finanzielle Verbesserung ab dem 1.1.2025 oder eine Abgabe an den Landkreis ermöglicht. Stadtratsmitglied Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.) hat festgestellt, dass das jährliche Defizit bei weitem nicht das einzige finanzielle Problem ist, dass der Stadtverwaltung durch die wichtige soziale Einrichtung entsteht.

Sondern weitere millionenschwere Belastungen seit Jahren ungelöst im Raum stehen. Eine ist im aktuellen Bericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes mit einer Grössenordnung in Höhe von 3,85 Millionen € beziffert. Dabei handelt es sich um eine Forderung der Stadt gegen den Landkreis für den 4. Abschlag der Abrechnung 2019. Auf dem Weg über eine Anfrage an Oberbürgermeister Emanuel Letz wollte Delaveaux in Erfahrung bringen, „wieso diese Position noch immer nicht geklärt ist, wieso diese Position noch immer im Haushalt geführt wird, bei der Beratung des Stadthaushaltes für 2025 nicht zur Sprache kam und wie sich eine Ausbuchung auf den Haushalt / die Bilanz der Stadt auswirken würde“.
Eine Antwort auf diese Frage hat Karl-Heinz Delaveaux in der Sitzung des Stadtrates am gestrigen Donnerstagabend (20.2.2025) ebensowenig erhalten, wie auf eine Reihe anderer (Anfrage nachstehend im Wortlaut). So sind seit mehr als sechs Jahren keine Abrechnungen zwischen Stadt und Kreis erfolgt. Delaveaux befürchtet, dass der Stadt hier siebenstellige Rückzahlungen drohen. Denn schon für die abgerechneten Jahre 2016, 2017 und 2018 musste Bad Kreuznach über drei Millionen Euro an die Kreisverwaltung zurückzahlen, weil die vom Kreis gezahlten Abschläge höher waren, als die von der Stadt nachgewiesenen, zuschussfähigen Kosten.
Die Anfrage von Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.) im Wortlaut:
„Anfrage zur Finanzierung des Stadtjugendamtes pp
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie diese meine Anfrage auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 20.2.2025 aufzunehmen und im Ratsinformationssystem einzustellen. Weiterhin bitte ich Sie diese Anfrage in der Stadtratssitzung am 20.2.2025 zu beantworten. Im Rahmen der Beratung des Stadthaushaltes für 2025 hatte die Verwaltung im Januar darüber informiert, dass das aus dem Stadthaushalt zu tragende Defizit für die Jugendhilfe / das städtische Jugendamt bei rund 14 Millionen Euro liegen wird.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.2.2025 wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass nach dem neuen Landesgesetz – wenn dies so wie von der Landesregierung vorgelegt beschlossen würde – durch eine verbesserte Finanzierung Mehrmittel des Landes für 2025 in Höhe von etwa 8,9 Millionen Euro zu erwarten sind. Mithin ein Minus von über 5 Millionen Euro bei der Stadt verbleibt. Ich bitte zunächst um Mitteilung, ob ich das so richtig verstanden habe. Diese Informationen bilden die tatsächliche, durch die Trägerschaft der Stadt für die örtliche Jugendhilfe ausgelöste Finanznot leider nicht vollständig ab.
Von einem Teilaspekt habe ich in den Gremien der Stadt seit dem Jahr 2020 nichts mehr gehört. Und bin daher davon ausgegangen, dass dieser Punkt längst erledigt ist. Aber offenbar ist das nicht der Fall. Denn dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bad Kreuznach zum 31.12.2021 habe ich entnehmen müssen, dass im Stadthaushalt unter „Offene Posten“ zum Zeitpunkt der Berichterstellung (10.10.2024) debitorische offene Posten in Höhe von 9,1 Millionen € bestanden.
Bei der größten Position handelt es sich demnach um den 4. Abschlag der Abrechnung 2019 mit dem Landkreis für das Jugendamt in Höhe von 3,85 Millionen € (KH19.46564). Ich bitte um Mitteilung, wieso diese Position noch immer nicht geklärt ist, wieso diese Position noch immer im Haushalt geführt wird, bei der Beratung des Stadthaushaltes für 2025 nicht zur Sprache kam und wie sich eine Ausbuchung auf den Haushalt / die Bilanz der Stadt auswirken würde. In diesem Zusammenhang bitte ich um Mitteilung, für welche Jahre die Forderungen bzw. Verpflichtungen der Stadt gegen die Kreisverwaltung wegen dem Stadtjugendamt auf der Basis der für den Zeitraum 2015 bis 2019 geschlossenen Vereinbarung endgültig abgerechnet sind.
Und für welche Jahre – warum – nicht. Weiterhin bitte ich um Mitteilung, welche Abschläge in welcher Höhe der Kreis in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 an die Stadt für das Jugendamt geleistet hat. Weiterhin bitte ich um Mitteilung, was die Stadtverwaltung seit dem 1.7.2022 unternommen hat, um die am 31.12.2019 ausgelaufene Vereinbarung mit dem Kreis neu abzuschließen. In diesem Zusammenhang bitte ich um eine Auflistung der konkret dazu stattgefunden Gesprächstermine und der diesbezüglichen Korrespondenz zwischen Stadt und Kreis seit dem 1.7.2022 bis heute.
Weiterhin bitte ich um Mitteilung, wann für die Jahre ab 2015 bis einschließlich 2024 die endgültige Abrechnung der Kitakosten durch das Land erfolgt ist und welche Abrechnungen noch ausstehen. In diesem Zusammenhang bitte ich um Mitteilung der Begründung des Landes für die jahrelange Verzögerung der Abrechnungen. Und um Mitteilung, warum auch dieser Sachverhalt nicht wenigstens im Rahmen der Etatberatungen für 2025 mitgeteilt wurde. Weiterhin bitte ich um Mitteilung der Beträge, die der Landkreis für die endabgerechneten Jahre nicht anerkannt und demzufolge nicht bezahlt bzw rückgefordert hat.
Nach meiner Erinnerung handelt es sich für drei Jahre (2016, 2017 und 2018?) um einen Betrag von über drei Millionen Euro. Weiterhin bitte ich um Mitteilung welche Absprache es zwischen Kreis und der Stadt bezüglich der bisher nicht abgerechneten Jahre bis zum 31.12.2024 gibt. Also wann da eine Abrechnung erfolgt, um Nach- oder Rückzahlungen berechnen zu können. Ich erinnere mich daran, dass der Kreis mitgeteilt hat, auch ohne eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt so zu tun, als gelte die für den Zeitraum bis 2019 geschlossene Vereinbarung fort (75%-Quote).
Aufgrund der Bedeutung dieser Frage für die Position der Stadt zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren des Landes erwarte ich, dass die erbetenen Antworten in der Stadtratssitzung am 20.2.2025 gegeben werden können, da zumindest die Zahlen und Sachverhalte der Stadtverwaltung ja bestens bekannt sein müssen. Mit freundlichem Gruß Karl-Heinz Delaveaux“