Stadt bietet Puricelli-Kapelle als exklusive Begräbnisstätte an

Sie ist ein architektonisches Kleinod: die Puricelli-Kapelle auf dem Bad Kreuznacher Hauptfriedhof. Die aufwändigen Sandsteinarbeiten sind ein Hingucker. Und ein Beleg der örtlichen Steinmetzkunst früherer Zeiten. Trotzdem ist es ein Danaergeschenk, das vor Jahren in den Besitz der Stadt kam. Denn die Unterhaltung dieses historischen Gebäudes wird Unsummen kosten. Auch wenn der eine oder die andere in der Stadtverwaltung das gern machen würden: über den Gebührenhaushalt des Friedhofs dürfen die Unterhaltsaufwendungen nicht abgerechnet werden. Sanierungsmaßnahmen müssen mit Steuergeld aus dem klammen Stadthaushalt bezahlt werden.

Bürgermeister Thomas Blechschmidt und das Team der Friedhofsverwaltung um Markus Foos suchen daher dringend eine Lösung, wie der Kelch mit dem üblen finanziellen Beigeschmack weitergereicht werden kann. Am Dienstag vergangener Woche (11.2.2025) beschloss der Finanzausschuss, die Puricelli-Kapelle als Begräbnisstätte öffentlich anzubieten. Für einen Erbbauzins von einem Euro. Der Erbbauberechtigte muss im Gegenzug die nach Denkmalschutzrichtlinien erforderliche Instandhaltung der Kapelle und die Pflege der dazugehörigen Außenanlage übernehmen. Die Kosten dafür können leicht sechsstellig werden.

Aber wer ähnlich viel Geld schon für einen Neuwagen ausgibt und – angepasst an die örtlichen Verhältnisse – ähnlich spektakulär beerdigt werden möchte, wie einst Kaiser und Könige, dem bietet sich hier eine einmalige Chance, sich ein Denkmal für eine Zeit lange über den Tod hinaus zu setzen. Wer sich diskret über die konkreten Bedingungen informieren und einen individuellen Besichtigungstermin für die Puricelli-Kapelle vereinbaren möchte, kann sich vertraulich an die Friedhofsverwaltung wenden (friedhof@bad-kreuznach.de). Oder sich bei den dort verantwortlichen Mitarbeitenden Markus Foos oder Christine Senft-Witt melden.

Die Begründung des Verwaltungsvorschlages im Wortlaut:

„Auf dem städtischen Hauptfriedhof befindet sich die unter Denkmalschutz stehende Puricelli-Kapelle. Es handelt sich hierbei um eine Kapelle, die im gotischen Baustil im Jahr 1894 von der Familie Puricelli erbaut wurde. Sie wurde bis zum Jahr 1998 als Begräbnisstätte genutzt. Zum 31.12.2019 wurde das Nutzungsrecht abgegeben, und die Kapelle ging in den Besitz des Friedhofs über. Seitens der Friedhofsverwaltung wurden Überlegungen zur weiteren Nutzung der Kapelle angestellt. Es wird nun angestrebt, diese erneut als Begräbnisstätte anzubieten.

Im Rahmen der Vereinbarung eines Erbbaurechts über 99 Jahre soll sie an einen interessierten Nutzungsberechtigten überlassen werden. Der jährliche Erbbauzins soll 1 € betragen. Der Erbbauberechtigte übernimmt im Gegenzug die nach Denkmalschutzrichtlinien erforderliche Instandhaltung der Kapelle und die Pflege der dazugehörigen Außenanlage. Selbstverständlich steht dem Erbbauberechtigten auch die Nutzung der Kapelle als Begräbnisstätte zu. Die Pflege der Grünflächen in der Außenanlage kann nach Vereinbarung gegen Gebühr von den Friedhofsgärtnern übernommen werden“.