Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Donnerstag (20.2.2025) um 10 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1044 Js 12082/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 36 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Oberhosenbach wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Ende Juli 2024 mit einem Pkw die L 180 zwischen Breitenthal und Oberhosenbach in Fahrtrichtung Rhaunen befahren haben, obwohl er nicht im Besitz der für Führen des Pkw erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei. Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach