Vor 14 Tagen war die B 428 Thema im Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr (PLUV). Zunächst ging es um den vierstreifigen Ausbau des Teilabschnittes zwischen den Kreisel Mainzer und Bosenheimer Strasse. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Manfred Rapp hatte das Thema aufgebracht. Und kritisiert, dass die Stadtverwaltung selbstherrlich entschieden habe, auf eine Unterführung zu verzichten, ohne die für solche Entscheidungen gewählten ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*Innen zu fragen.

Seine Funktionskollegin von der SPD-Fraktion, Dr. Claudia Eider, nutzte das Stichwort B 428, um ein anderes Anliegen anzusprechen: den Bau eines Kreisels im Bereich der Einmündung des Grenzgrabens. Die Sozialdemokraten und andere hatten schon vor Jahren eine solche Lösung gefordert. Auch um eine Anbindung des südlich der Bundesstrasse neu entstanden Gewerbegebietes zu ermöglichen. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des diesbezüglichen Bebauungsplanes hatte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) die Kreisel-Pläne abgelehnt und damit verhindert.

Ab Mai diesen Jahres wird es dort jetzt aber doch einen Kreisverkehr geben. Vom LBM höchstpersönlich errichtet. Allerdings nur für die Zeit des vierstreifigen Ausbaus. Das möchte die SPD-Stadtratsfraktion ändern. Und hat daher einen Antrag auf den Weg gebracht, der auf eine dauerhafte Kreisellösung abzielt. Obwohl die Behelfskreisellösung schon seit Wochen bekannt ist und obwohl spätestens vor zwei Wochen durch die Aussprache im PLUV der Sachverhalt klar war, schafften es die Sozialdemokraten nicht, ihren Antrag fristgerecht auf den Weg zu bringen.
Also bis zum Dienstag vergangener Woche. Und versuchen nun eine Zweidrittelmehrheit im Stadtrat zusammenzubekommen. Mit der soll ihr Antrag gemäß § 3 Absatz 4 wegen „Dringlichkeit“ auf die Tagesordnung kommen. Mal ganz davon abgesehen, dass die SPD selbst in der Vergangenheit genau diese Vorgehensweise mehrerer anderer Antragsteller durch ihre Ablehnung verhindert hat, wäre eine entsprechende Beschlussfassung und Vorgehensweise am Donnerstag im Stadtrat erkennbar rechtswidrig. Denn anders als dies immer wieder praktiziert wird, reicht eine Zweidrittelmehrheit, ja sogar eine einstimmige Zustimmung, nicht aus.
Im Sinne der Sache (und der Öffentlichkeit) muss zusätzlich eine Dringlichkeit gegeben sein. Und die ist in § 48 Gemeindeordnung streng definiert. Sie liegt nur dann vor, wenn Themen betroffen sind, „deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis zu einer Sitzung des Gemeinderats oder des zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden“ können. Entsprechend hat auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz enge Grenzen gezogen. Im vorliegenden Fall kann der SPD-Antrag ohne jeden Schaden für das Anliegen auch in der Sitzung des PLUV am 11. März oder der Stadtratssitzung am 27. März behandelt werden.