Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (20.2.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 16885/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 34 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Dem Angeklagten seien mit Beschluss des Landgerichts Trier im Rahmen der Führungsaufsicht mehrere strafbewehrte Weisungen auferlegt worden, unter anderem die Weisungen, sich einmal monatlich persönlich bei seinem Bewährungshelfer zu melden, sich jährlich bis zu sechs Urinkontrollen beim Gesundheitsamt zu unterziehen.
Sowie nach entsprechender Aufforderung unverzüglich bei einem Sachbearbeiter eines Präventionsprogramms persönlich zu erscheinen. Gegen jene Weisungen soll der Angeklagte im Zeitraum von Mitte Dezember 2023 bis Mitte Januar 2024 in drei Fällen verstoßen haben. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein teilweise geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach