Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.) fordert Informationen zum Bosenheimer Bad

Über 20 Jahre nach dem ersten Rechtsstreit wird es in Sachen Schwimmbad Bosenheim im Frühjahr 2025 möglicherweise ein erstes Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz geben. Angestrengt hat den aktuellen Prozess der Bosenheimer Ortsbeirat. Fast ein Jahr lang haben die Ortsteil-Verantwortlichen nach der Bad-Schließung im Juni 2023 auf eine konstruktive, lösungsorientierte Reaktion der Stadtverwaltung und des Stadtrates gewartet. Und mussten feststellen, dass dort weder an der rechtskonformen Durchführung des Abwägungsverfahrens noch an einem Weiterbetrieb des Bades auch nur das geringste Interesse besteht.

Ob die Koblenzer Richter sich tatsächlich an die anspruchsvolle Kernfrage der Sache, nämlich ob öffentlich-rechtliche Verträge dauerhaft gelten oder durch das Dummtun eines Vertragspartners ausgehebelt werden können, beantworten, steht noch nicht fest. Aber die von tourismusbeitrag-so-nicht.de berichtete Frage des Vorsitzenden Richters hat beim Bosenheimer Ortsbeirat die Hoffnung geweckt, dass das seit über 50 Jahren immer wieder aufploppende Thema möglicherweise in diesem Jahr einer endgültigen Lösung zugeführt wird. Würde das Gericht im Sinne der Kläger entscheiden, hätte das für die Stadt einschneidende Konsequenzen.

Denn eine Sanierung des Bosenheimer Familienbades würde, wie auch ein Neubau an alter oder neuer Stelle (Nähe Sportplatz Planig, der auf Bosenheimer Gemarkung liegt) den Investitionshaushalt der Stadt mit rund vier Millionen Euro belasten. Weil die Stadt im Ergebnishaushalt seit Jahren gegen Recht und Gesetz verstößt, ist dieser mit rund 20 Millionen Euro jährlich in den Miesen. Daher darf die Stadt Investitionen nur dann vornehmen, wenn sie deren Kredit-Finanzierung durch zusätzliche Einnahmen absichert. Also durch Steuererhöhungen.

Selbst für die ist der Spielraum nicht sehr groß. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer ist bereits so hoch festgesetzt, dass erste Unternehmen die Stadt in Richtung Umlandgemeinden verlassen haben. Für Neuansiedlungen stehen nur noch rund 15.000 Quadratmeter zur Verfügung. Dringend benötigte Zusatzflächen wird es aber erst geben, wenn der neue Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet genehmigt ist. Das wird nach aktuellen Informationen des Stadtbauamtes frühestens 2030 der Fall sein. Auf die Anteile bei der Umsatz- und Einkommensteuer hat die Stadt keinen Einfluss.

Bleiben die Vergnügungssteuer, die erst kürzlich erhöht wurde. Diese ermöglicht allerdings nur sechsstellige Zusatzeinnahmen. Und dann die Grundsteuer B. Für diese liegt der Hebesatz in Bad Kreuznach derzeit bei 550 Punkten. Wegen der dramatischen Veränderungen bei den Grundlagenbescheiden der Finanzverwaltung müsste dieser auf 660 Punkte erhöht werden, nur um die Einnahmenhöhe des Jahres 2024 zu erreichen. Der in Rheinland-Pfalz maximal mögliche Hebesatz ist mit 995 Punkte angegeben. Erst dann wird eine erdrosselnde Wirkung für die Grundstückseigentümer angenommen.

Anders als in Hessen. Dort hat die Gemeinde Lautertal (Odenwald) für 2022 den überregional höchsten Hebesatz für die Grundsteuer B mit 1050 Punkten festgesetzt. Aber selbst wenn der Stadtrat die Maximalhöhe bei der Grundsteuer beschließen würde: die damit erzielten Mehreinahmen würden immer noch nicht reichen, um die Finanzierung aller vorbereiteter Investitionen (u.a. Neubau Grundschule und Kindertagesstätte, Sanierung Landfuhrbrücke, Sanierung Casinogebäude, Fahrzeugausstattung Feuerwehr, Neugestaltung Europaplatz, Ost-West-Trasse u.v.m.) zu ermöglichen.

Dem Ausgang des Prozesses in Koblenz kommt daher eine überragende Bedeutung für die Stadtpolitik zu. Stadtratsmitglied Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.) hat das erkannt. Und das Thema auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am Donnerstag kommender Woche (20.2.2025) setzen lassen. Auf dem Weg über eine Anfrage. In einer gestern verbreiteten Presseerklärung weist Delaveaux auf das diesbezüglich über dem Stadtrat schwebende „finanzielle Damoklesschwert“ hin. Und verlangt Informationen und Antworten von Oberbürgermeister Emanuel Letz.

Die Presseerklärung von Stadtratsmitglied Karl-Heinz Delaveaux im Wortlaut:

Nach der vergangenen Stadtratssitzung ist vor der nächsten. Da die Stadtverwaltung leider weder auf der Stadtseite noch per Impulsnachrichten an Stadtrats- und Ausschussmitglieder noch unter dem Punkt Mitteilungen bei Ausschuss- und Stadtratssitzungen über relevante Sachverhalte informiert und nach wie vor in den Sitzungen mündlich gestellte Anfragen fast ausschließlich in persönlichen Briefen beantwortet werden, die nach wie vor nicht öffentlich auf der Stadtseite einzusehen sind, setzte ich meine Herbeiführung von Transparenz auf dem Weg über schriftliche Anfragen – gern auch zu den strittigen Themen der Stadtpolitik – motiviert fort.

Stadtratsmitglied Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.)

Meine aktuelle Anfrage betrifft das Schwimmbad Bosenheim. Das beschäftigt seit Jahrzehnten immer wieder die Stadtpolitik. Im Juni 2023 wurde es geschlossen. Seit dem Frühjahr 2024 ist eine Klage des Bosenheimer Ortsbeirates gegen den Nichtbetrieb beim Verwaltungsgericht Koblenz anhängig (neues Aktenzeichen: 1 K 327/24.KO). Die Stadtverwaltung informiert leider nicht darüber, was die Kläger und was die Stadt in diesem Verfahren bisher vorgetragen haben. Den Unsinn vom „schwebenden Verfahren“ kann ich nicht mehr hören. Das einzige, was hier schwebt, ist das finanzielle Damoklesschwert über dem Stadtrat.

Denn wenn die Stadt den Prozess verliert und wir das alte Bad sanieren oder (was natürlich wirtschaftlicher wäre) ein neues Bad bauen müssen, bedeutet dies das Aus für alle anderen Bauprojekte. Denn Bürgermeister und Kämmerer Blechschmidt hat in den Etatberatungen ja immer wieder erklärt: jede Investition muss durch zusätzliche Einnahmen finanziert werden. Ganz egal wie man zu dem Bosenheimer Bad steht: die von mir beschriebene Ausgangslage macht den Prozess in seiner Auswirkung für die Stadt wichtiger, als etwa den der Gewobau gegen den Ex-Geschäftsführer. Aber über diesen wichtigen Prozess wissen wir Stadtratsmitglieder heute noch weniger, als über den Seeger-Rechtsstreit.

Ich habe daher dem Oberbürgermeister am vergangenen Dienstag eine Anfrage dazu vorgelegt, die Herr Letz freundlicherweise auf die Tagesordnung der Sitzung am 20.2.2025 aufgenommen hat. Ich hoffe nun auf substanzielle Antworten. Das ist der Text meiner Anfrage: „Anfrage zum Verwaltungsrechtsstreit des Ortsbezirkes Bosenheim gegen die Stadt Bad Kreuznach (1 K 327/24.KO) wegen dem Schwimmbad Bosenheim“

Die Anfrage von Stadtratsmitglied Karl-Heinz Delaveaux im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, seit dem Frühjahr vergangenen Jahres ist die Klage des Ortsbezirkes Bosenheim gegen die Stadt Bad Kreuznach (1 K 327/24.KO) wegen dem Schwimmbad Bosenheim anhängig. Ich bitte Sie diese meine Anfrage auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 20.2.2025 aufzunehmen und im Ratsinformationssystem einzustellen. Weiterhin bitte ich Sie diese Anfrage in der Stadtratssitzung am 20.2.2025 zu beantworten und einen Sachstandsbericht zu geben, in dem ich insbesondere folgende Punkte auszuführen bzw. Fragen zu beantworten bitte:

Wann ist der Termin der mündlichen Verhandlung? Wer wird die Stadt dort vertreten? Hat die Stadtverwaltung in dieser Sache dem Verwaltungsgericht Koblenz seit dem 13.8.2024 einen substanziellen, also einen sich nicht allein auf Terminverlegungen pp beziehenden Schriftsatz vorgelegt? Trifft es zu, dass der Kläger (der Bosenheimer Ortsbeirat) dem Verwaltungsgericht unter dem 13.8.2024 mit einem respektablen Beweisangebot vorgetragen hat, dass die Stadt keine finanziellen Mittel bereitstellt, um Reparaturen und die Sanierung des Bades durchzuführen, das Bad seit dem Juni 2023 geschlossen ist, ohne dass etwas veranlasst wurde und eine „Fehlanzeige jeglicher Aktivität“ festzustellen ist?

Trifft es weiter zu, dass dem Verwaltungsgericht dazu ein halbes Jahr lang eine Stellungnahme der Stadt bis zum 10.2.2025 nicht vorgelegt wurde und statt dessen das Gericht die Stadt auffordern musste, Sanierungspläne pp vorzulegen? Ausdrücklich bitte ich Sie in diesem Zusammenhang um eine Erklärung für dieses Vorgehen der Stadt. Immerhin würde eine gerichtliche Verurteilung der Stadt zum Weiterbetrieb des Bades eine ganz erhebliche Herausforderung schon für den Stadthaushalt 2025 darstellen. Gern nehme ich in der Stadtratssitzung weitergehende Informationen dazu entgegen. Mit freundlichem Gruß Karl-Heinz Delaveaux“