Wer saß am Steuer als der Pkw gegen den Baum prallte?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (18.2.2025) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1042 Js 10516/21 (2) – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat einen 27 Jahre alten Angeklagten aus Oberwesel von den Tatvorwürfen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie der falschen Verdächtigung freigesprochen. 

Dem Angeklagten wird in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach zur Last gelegt, Mitte März 2021 den Pkw eines Bekannten, der ihm diesen zuvor für die Fahrt überlassen habe, auf der L 215 in der Ortsgemeinde Beltheim gesteuert zu haben. Während der Fahrt soll sich in dem Pkw eine weitere männliche Person befunden haben. Der Angeklagte sei als Fahrer des Fahrzeuges zwischen dem Ortsteil Frankenweiler und Schnellbach aus unbekannter Ursache von der Fahrbahn abgekommen und sodann gegen einen Baum geprallt.

Hierdurch sei an dem Fahrzeug seines Bekannten ein Schaden in Höhe von 6.050 Euro entstanden. Der Angeklagte soll sodann die Unfallstelle verlassen haben, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Gegenüber dem Halter des Fahrzeuges sowie gegenüber der Polizei soll er später jeweils wahrheitswidrig angegeben haben, dass nicht er, sondern die weitere männliche Person das Fahrzeug gefahren habe.

Der Angeklagte hat die Begehung der Tat vor dem Amtsgericht Simmern / Hunsrück bestritten. Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück konnte sich nach Durchführung der Beweisaufnahme nicht zweifelsfrei davon überzeugen, dass der Angeklagte den Pkw gesteuert hat und hat den Angeklagten deshalb von den Tatvorwürfen freigesprochen. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 11.3.2025 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach