Schwurgericht verhandelt mit einem Revolver versuchten Totschlag

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (1. Strafkammer – Schwurgericht) am Montag kommender Woche (17.2.2025) um 9:30 Uhr im Saal sieben (1 Ks 1044 Js 10717/24) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 76 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Wittlich in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Fürfeld tateinheitlich einen versuchten Totschlag, eine gefährliche Körperverletzung sowie das unerlaubte Führen einer Schusswaffe vor.

Der Angeklagte soll Mitte August 2024 in Fürfeld ein verbales Wortgefecht mit einem Nachbarn gehabt haben, welches sodann in eine körperliche Auseinandersetzung mit wechselseitig ausgeführten Schlägen gemündet habe. Nachdem sich die beiden Kontrahenten getrennt gehabt hätten, sei der Angeklagte in sein Wohnhaus zurückgekehrt und habe aus Wut über die vorangegangene Auseinandersetzung den Entschluss gefasst, seinen Nachbarn zu töten. Er soll aus seinem Wohnzimmerschrank einen Revolver, für welchen er nicht über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügt habe, genommen haben.

Und sich mit dem Revolver in Richtung des Grundstücks seines Nachbarn begeben haben. Im Garten des Grundstücks seines Nachbarn angekommen, habe er mit dem Revolver auf den Kopf seines dort befindlichen Nachbars gezielt und zweimal den Abzugshebel des Revolvers betätigt. Ein Schuss habe sich hierbei jedoch jeweils nicht gelöst. Aus Verärgerung über die fehlende Schussabgabe soll der Angeklagte sodann mit dem Griff des Revolvers fünf- bis sechsmal auf den Kopf seines Nachbarn eingeschlagen haben.

Sein Nachbar habe es dennoch geschafft, dem Angeklagten den Revolver aus der Hand zu reißen. Schließlich habe der Angeklagte, nachdem er hierzu von seinem Nachbar lautstark aufgefordert worden sei, dessen Grundstück verlassen. Der Nachbar des Angeklagten habe infolge der Auseinandersetzung fünf Quetsch-Riss-Wunden am Kopf sowie ein Hämatom unter dem rechten Auge und am rechten Oberarm erlitten. Fortsetzungstermine sind auf den 21.2.2025, 27.2.2025, 17.3.2025, 20.3.2025 und den 21.0.2025 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach