Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet eine Beratung für Verbraucherinnen und Verbraucher an, die an einem Speed-Dating-Event teilgenommen haben, das mehrfach verschoben wurde. Denn davon Betroffene müssen ständige Absagen nicht einfach hinnehmen. Sollte ein fester Termin vereinbart worden sein und dieser verschoben werden, haben Sie grundsätzlich das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Ihr Geld zurückzufordern – auch wenn der Veranstalter Ihnen statt einer Rückzahlung einen Gutschein anbietet.

Das gilt jedoch nur, wenn ein konkreter Termin festgelegt wurde. Wenn Tickets ohne festgelegtes Datum oder mit mehreren möglichen Terminen verkauft wurden, gelten andere Regelungen. In diesem Fall spielt es in der Regel keine Rolle, warum das Event verschoben wurde. Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder sich über seine Rechte unsicher ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale melden. Schildern Sie dort Ihre Erfahrungen und die Reaktionen des Anbieters. Senden Sie die Vertragsunterlagen und Korrespondenz an: VA-Speed-Dating@vz-rlp.de
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz