Kein Aprilscherz: Grundsteuerbescheide werden am 1.4. fällig
Die Bescheide über die Festsetzung der Grundsteuer B (und der Straßenreinigungsgebühren) für das Veranlagungsjahr 2025 werden am 28.2.2025 versandt. Die erste Fälligkeit wird am 1.4.2025 sein. Die weiteren Fälligkeiten sind dann wie gewohnt am 15.5., 15.8. und 15.11.25. Da sich aufgrund der Grundsteuerreform zum 1.1.2025 die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer B auf jeden Fall … Kein Aprilscherz: Grundsteuerbescheide werden am 1.4. fällig weiterlesen
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