Die Bescheide über die Festsetzung der Grundsteuer B (und der Straßenreinigungsgebühren) für das Veranlagungsjahr 2025 werden am 28.2.2025 versandt. Die erste Fälligkeit wird am 1.4.2025 sein. Die weiteren Fälligkeiten sind dann wie gewohnt am 15.5., 15.8. und 15.11.25. Da sich aufgrund der Grundsteuerreform zum 1.1.2025 die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer B auf jeden Fall ändern wird, bitten die Stadtverwaltung vor Erhalt des Grundsteuerbescheides von Zahlungen abzusehen. Der Stadtrat hat am 12.12.2024 eine Hebesatzsatzung beschlossen und dabei den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 550 v.H. (wie in den Vorjahren) festgesetzt.

Im Landtag von Rheinland-Pfalz wird in der kommenden Woche ein Gesetz zur Einführung differenzierter Hebesätze beraten. Der Stadtrat hat sich bei dem Beschluss über die o.g. Hebesatzsatzung vorbehalten, nach Inkrafttreten des Landesgesetzes sich erneut mit der Thematik Hebesatz Grundsteuer B zu befassen und gegebenenfalls differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B für Wohn- und Gewerbegrundstücke in Bad Kreuznach zu beschließen. Es ist daher sehr wahrscheinlich, ja sicher, dass sich im Laufe des Kalenderjahres 2025 die Höhe der Grundsteuer B noch einmal ändert. In Form einer Erhöhung versteht sich.
Quelle: Stadtverwaltung Bad Kreuznach, ergänzt um eigene Recherchen