Aktuell stellt die Stadtverwaltung nur noch zwei Beschäftigen Dienstwohnungen zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2021 waren es noch drei. Deren Nebenkosten hätten wie bei privat vermietetem Wohnraum jährlich abgerechnet werden müssen. So ist das bürokratisch korrekt in den §§ 24 bis 30 der rheinland-pfälzischen Dienstwohnungsverordnung (DWVO) bestimmt. Das ist aber für die Jahre 2018, 2019, 2020 und 2021 nicht geschehen. Zuständig dafür war das Stadtbauamt. Das wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt auf diese Unterlassungssünde mit Schreiben vom 25.5.2020 auch hingewiesen.

Blieb aber trotzdem untätig. Der Stadt ist dadurch ein finanzieller Schaden entstanden. Was nach Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes eine klare Konsequenz nach sich zieht: „die offenen Beträge aus den Nebenkostenabrechnungen 2018 bis 2021 sind zu ermitteln und bei der Eigenschadenversicherung anzumelden“. Die gute Nachricht ist: die Abrechnung der Nebenkosten für das Jahr 2022 ist am 20.12.2023 kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgt. Aufgedeckt hat das Rechnungsprüfungsamt auch noch einen zweiten Fehler bezüglich der Dienstwohnungen:
Seit Jahren ist eine Anpassung der Dienstwohnungsvergütung nicht mehr erfolgt. Diese richtet sich nach dem Mietspiegel sowie einer Obergrenze nach Vergütung des Dienstwohnungsinhabers gemäß DWVO. Diesbezüglich wurde die dafür zuständige Personalabteilung aufgefordert, den Mietwert zu überprüfen. Die traurige Feststellung der internen Prüfer: „hier ist trotz mehrfacher Erinnerungen noch keine abschließende Bearbeitung erfolgt“.
