Kauzenburg-Stiftung spendet der Stadt 463.000 Euro

Ein der Stadt höchst willkommenes Spendenangebot wird in der heutigen öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses (11.2.2025 ab 17:30 Uhr im Sitzungssaal Rathaus Kornmarkt, III. OG, Seiteneingang Rossstrasse) beraten und entschieden. Die Annahme einer Spende in Höhe von 463.000 Euro, die aus dem Vermögen der in Liquidation befindlichen Kauzenburg-Stiftung stammen. Die Kämmerei der Stadtverwaltung hat dazu folgende Informationen vorbildlich transparent veröffentlicht: „nach dem Verkauf der Kauzenburg ist die gleichnamige Kauzenburg-Stiftung (i.L.) gemäß dem Beschluss des Vorstandes und des Verwaltungsrates der Stiftung vom 3. Juli 2024 aufgelöst worden.

Die Kauzenburg wechselte vom Stiftungs- in Privatbesitz. Was der Stadt einen Geldsegen beschert.

Mit Bescheid vom 1. August 2024 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Stiftungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz die Auflösung genehmigt. Gemäß § 11 der Stiftungssatzung fällt im Falle der Auflösung das Vermögen der Stiftung an die Stadt Bad Kreuznach, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Gemäß § 2 der Stiftungssatzung war Stiftungszweck die Förderung der Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Es ist daher der Wunsch der Liquidatoren und des Verwaltungsrates der Stiftung, dass das Vermögen der Stiftung, das nur noch aus Kapitalvermögen in Höhe von aktuell insgesamt rund 463.000 Euro besteht, für diese Zwecke von der Stadt Bad Kreuznach als Anfallberechtigter verwendet wird.

Da gemäß § 87c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 51 BGB vor Übertragung des Kapitalvermögens an die Stadt Bad Kreuznach ein Sperrjahr einzuhalten ist, erfolgt die Überweisung des Betrages in Höhe von rund 463.000 Euro, frühestens nach Ablauf des Sperrjahres, spätestens im September 2025. Die Liquidatoren der Stiftung versichern, dass derzeit keine Ansprüche Dritter bestehen. Um den bisherigen Stiftungszweck zu erfüllen, verpflichtet sich die Stadt Bad Kreuznach in der als Anlage beigefügten Vereinbarung, das erhaltene Kapitalvermögen in voller Höhe für die Sanierung von baulichen Kulturdenkmälern in der Stadt Bad Kreuznach zu verwenden.

Insbesondere für den Innenausbau des Casinogebäudes und die Wiederherstellung des ehemaligen Casinogartens. Angesichts dieses Geldsegens ist der von Bürgermeister Thomas Blechschmidt vorgelegte Verwaltungsvorschlag nachvollziehbar: „Der Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, gemäß §§ 2 Abs. 1 und 94 Abs. 3 GemO i.V.m. § 4 der Hauptsatzung die Annahme des Angebotes der Kauzenburg-Stiftung i.L., das Kapitalvermögen der Stiftung in Höhe von rd. 463.000 Euro nach Ablauf des Sperrjahres (August 2025) spätestens im September 2025 auf die Stadt Bad Kreuznach zu übertragen“.

Die Zuwendungsvereinbarung im Wortlaut:

„Zuwendungsvereinbarung zwischen
1. der Kauzenburg-Stiftung i.L. mit dem Sitz in 55543 Bad Kreuznach, vertreten durch den bisherigen einzelvertretungsberechtigten Vorsitzenden und Liquidator Uwe Closhen, wohnhaft in Bad Kreuznach,
2. der Stadt Bad Kreuznach, Kornmarkt 5, vertreten durch den Oberbürgermeister Emanuel Letz, dienstansässig in 55543 Bad Kreuznach

I. Vorbemerkung
Die seit dem Jahr 1969 mit Genehmigung des Landes Rheinland-Pfalz als oberste Stiftungsbehörde bestehende Kauzenburg-Stiftung (i.L.) ist gemäß dem Beschluss des Vorstandes und des Verwaltungsrates der Stiftung vom 03. Juli 2024 aufgelöst worden. Einzelvertretungsberechtigte Liquidatoren sind die beiden bisherigen Vorstandsmitglieder. Gemäß § 9 Abs. 2 der seit dem 05. September 2022 gültigen neu gefassten Stiftungssatzung bedarf die Auflösung der Anerkennung durch die Stiftungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz.

Mit Bescheid vom 01. August 2024 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Stiftungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz (Az.: 15.678-45/23) die Auflösung genehmigt. Gemäß § 11 der Stiftungssatzung fällt im Falle der Auflösung der Stiftung das Vermögen der Stiftung an die Stadt Bad Kreuznach, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Gemäß § 2 der Stiftungssatzung war Stiftungszweck die Förderung der Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die als gemeinnützig im Sinne des § 52 Abgabenordnung (AO) gelten.

Es ist daher der Wunsch der Liquidatoren und des Verwaltungsrates der Kauzenburg-Stiftung i.L., dass das Vermögen der Stiftung, das nur noch aus Kapitalvermögen bei der Sparkasse Rhein-Nahe in Bad Kreuznach besteht, für diese Zwecke von der Stadt Bad Kreuznach als Anfallberechtigter verwendet wird.

II. Dies vorausschickend vereinbaren die Beteiligten folgendes:

§ 1
Die Kauzenburg-Stiftung i.L. verpflichtet sich, das gesamte Kapitalvermögen der Stiftung in Höhe von aktuell insgesamt rd. 463.000,- Euro, das sich auf dem Stiftungskonto Nr. 130 005 (Kontoinhaber: Kauzenburg-Stiftung) bei der Sparkasse Rhein-Nahe befindet, gemäß § 11 der Stiftungssatzung an die Stadt Bad Kreuznach zu überweisen und danach das Konto zu löschen, so dass damit die Liquidation der Kauzenburg-Stiftung i.L. beendet ist.

Da die Liquidatoren der Kauzenburg-Stiftung i.L. gemäß § 87c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 51 BGB vor Übertragung des Kapitalvermögens an die Stadt Bad Kreuznach ein Sperrjahr einhalten müssen, kann die Stadt Bad Kreuznach die Überweisung frühestens nach Ablauf des Sperrjahres im September 2025 verlangen. Die Liquidatoren der Kauzenburg-Stiftung i.L. versichern, dass derzeit keine Ansprüche Dritter bestehen.

§ 2
Um den bisherigen Stiftungssatzungszweck zu erfüllen, verpflichtet sich die Stadt Bad Kreuznach, das erhaltene Kapitalvermögen in voller Höhe für die Sanierung von baulichen Kulturdenkmälern in der Stadt Bad Kreuznach, insbesondere für den Innenausbau des Casinogebäudes und die Wiederherstellung des ehemaligen Casinogartens, zu verwenden.

§ 3
Diese Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Stadtrates der Stadt Bad Kreuznach, welche vor Vertragsabschluss von der Stadt Bad Kreuznach einzuholen ist.

§ 4
Von dieser Zuwendungsvereinbarung erhalten die Beteiligten je 1 Ausfertigung.
Liquidator Uwe Closhen, Oberbürgermeister Emanuel Letz“