Mantelsonntag: heute Thema im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung

Eigentlich ist seit dem 23.10.2019 alles klar. An diesem Tag veröffentlichte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) sein – negatives – Urteil zum Bad Kreuznacher Mantelsonntag. Und sagte den für den 27.10.2019 bereits beworbenen verkaufsoffenen Sonntag ab. Weil dieser „mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Sonntagsschutz nicht in Einklang“ steht (Az: 6 B 11533/19). Zudem formulierten die Koblenzer Richter zwei wesentliche Anforderungskriterien. Eines bezieht sich auf die formale Antragstellung. Die erfolgte damals durch Pro City e.V. Und wurde von der Stadtverwaltung zunächst unterstützt und später genehmigt.

Zum Mantelsonntag am 27.10.2019 wurde zwar eingeladen. Und der Herbstmarkt fand auch statt. Aber die Geschäfte durften nicht öffnen.

In einer dem OVG allerdings nicht ausreichend erscheinenden Form: „sind die Unterlagen unvollständig oder gar unergiebig … geht dies zu Lasten des Normgebers“. Ebenso vernichtend für die Position der Stadt ist die OVG-Erklärung zur seinerzeit erdachten Konstruktion „Herbstmarkt“: „für die Sonntagsöffnung aus Anlass des „Herbstmarktes“ besteht kein hinreichender Sachgrund, weil die öffentliche Wirkung der anlassgebenden Veranstaltung gegenüber der durch die Ladenöffnung ausgelösten Geschäftigkeit nicht im Vordergrund steht und daher die Anlassveranstaltung das öffentliche Bild des betreffenden Sonntags nicht prägt.

Denn den bei Erlass der Öffnungsregelung vorliegenden Unterlagen der Antragsgegnerin ist keine schlüssige und vertretbare Prognose der Besucherzahlen zu entnehmen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der von dem „Herbstmarkt“ allein – ohne die Ladenöffnung – angezogene Besucherstrom die bei einer alleinigen Ladenöffnung zu erwartende Besucherzahl übersteigt.“ Weil beide Kritikpunkte an der Vorgehensweise der Stadt unwiderlegbar sind, wurde das Thema „Mantelsonntag“ auf kommunaler Ebene nicht mehr ernsthaft behandelt. Im Landtag verhinderten SPD und Grüne eine von der CDU beantragte Veränderung des Ladenschlussgesetzes.

Aber auch die rheinland-pfälzischen Christdemokraten ließen die heiße Kartoffel Mantelsonntag schnell wieder fallen. Aus gleich zwei Gründen. Zum einen, weil ein Teil ihrer kirchentreuen Klientel großflächige Sonntagsgeschäfte ablehnt. Diese braven Christen holen zwar morgens ihre Brötchen beim Bäcker, suchen zum Sonntagsbrunch eine Gaststätte auf, tanken ihre SUVs nachmittags auf dem Weg zum oder vom Cafe und schauen abends gern aktuelle Fernsehnachrichten. Können aber die Tatsache, dass all diese Dinge nur durch Sonntagsarbeit möglich sind, leicht ausblenden. Selektive Wahrnehmung, die auch für andere gesellschaftliche Missstände ursächlich ist.

Und dann gibt es da ja auch die ganz legitimen Interessen der Arbeitnehmer*Innen. Die Sonntagsarbeit anteilig so gering wie möglich halten wollen. Weil die CDU gern auch von diesen gewählt werden möchte, gabs seit Jahren keine Gesetzesinitiative der Christdemokraten für einen anlasslosen verkaufsoffenen Sonntag mehr. Was für Bad Kreuznach eine unerfreuliche Konsequenz hat. Überall in Rheinland-Pfalz gibt es sie – weil dort keiner klagt. Nur die Nahemetropole geht diesbezüglich leer aus. Das wird auch so bleiben, bis es zu einer Gesetzesänderung kommt. Trotzdem taucht der Mantelsonntag wie ein Wiedergänger regelmäßig in den Reihen des örtlichen Einzelhandels auf.

Oft als Allheilmittel gegen Umsatzrückgänge, Leerstand und Innenstadtverödung angeführt. Auf das aktuelle Auftauchen des Kampfbegriffes hat Beigeordneter Markus Schlosser mit einem Tagesordnungspunkt auf der heutigen öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung (5.2.2025, 17:30 Uhr im Sitzungssaal des neuen Ratshauses, Seiteneingang Rossstrasse, III. OG) reagiert: „Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags in Bad Kreuznach, Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen“ ist dieser überschrieben. Als Referentin tritt Stadtrechtsdirektorin Marion Kruger auf. Um „Rahmenbedingungen und Voraussetzungen“ für eine Neuauflage des Mantelsonntags zu erläutern.