Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (6.2.2025) um 8:45 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1024 Js 10123/24) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 40 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach einen (besonders) schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor.
Der Angeklagte soll Anfang August 2024 in Bad Kreuznach, etwa auf Höhe der Stadtverwaltung, auf einen Bekannten getroffen sein. Der Angeklagte soll auf diesen Bekannten zugegangen sein, ein Butterflymesser aus seiner Hosentasche gezogen haben und dieses seinem Bekannten vorgehalten haben. Im Anschluss daran habe er seinen Bekannten aufgefordert, ihm 100 Euro zu geben. Andernfalls würde er ihn töten.
Nachdem sein Bekannter auf diese Aufforderung hin das Geld nicht ausgehändigt habe, soll der Angeklagte seinem Bekannten mit dem Griff des Messers auf den Hinterkopf geschlagen haben und mit der Faust gegen dessen rechte Schläfe geschlagen haben. Zudem soll er seinen Bekannten mit der Klinge des Messers leicht am rechten Unterarm geschnitten haben. Im weiteren Verlauf sei sein Bekannter zu Boden gegangen. Der Angeklagte soll daraufhin mehrfach mit dem Fuß in den Bauch und auf den linken Arm seines Bekannten getreten haben.
Im Anschluss daran soll er die Hosentaschen seines Bekannten durchsucht haben und ein Portemonnaie mit unter anderem darin befindlichem Bargeld in Höhe von 354 Euro sowie zwei Handys mitgenommen haben, um diese Gegenstände für sich zu behalten. Der Bekannte des Angeklagten habe infolge der Gewalthandlungen eine Rippenfraktur, eine Fraktur des linken Armes, eine Bauchdeckenprellung sowie zwei Platzwunden im Kopfbereich erlitten. Fortsetzungstermine sind auf den 24.2.2025, 6.3.2025 und den 12.3.2025 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach