Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Dienstag (4.2.2025) um 14 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1022 Js 2524/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 29 Jahre alten Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.000 Euro verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte Februar 2024 mit einem Pkw öffentliche Straßen in Idar-Oberstein befahren haben. Der Angeklagte soll hierbei absolut fahruntüchtig (Blutalkoholkonzentration von 1,69 Promille) gewesen sein. Seine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit sei für ihn übersehbar gewesen. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach