Idar-Obersteinerin wehrt sich gegen den Vorwurf der Volksverhetzung

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (3.2.2025) um 13 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 52 Js 2022/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 68 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.400 Euro verurteilt. Die Angeklagte soll Anfang August 2020 auf ihrem für eine unbestimmte Vielzahl von Facebook-Nutzern öffentlich einsehbaren Facebookprofil eine Karikatur veröffentlicht haben.

Diese zeigte in Anlehnung an das von den Nationalsozialisten erbaute Konzentrationslager in Ausschwitz ein Eingangstor zu einem abgesperrten Bereich. Das Eingangstor habe den Schriftzug „Impfen macht frei“ getragen und sei von zwei schwarz uniformierten Wachmännern, die jeweils eine überdimensionierte Spritze getragen hätten, bewacht worden. Diesem Bildbeitrag soll die Angeklagte den Wortbeitrag: „Frei von Deiner Lebendigkeit und Einzigartigkeit! Frei von der Schöpfung Gottes! Ist das DEIN Wille“ hinzugefügt haben. 

Durch diesen Beitrag soll die Angeklagte zum Ausdruck gebracht haben, dass sie die seinerzeit kontrovers diskutierte und teils umgesetzte Impfpflicht während der Corona-Pandemie für eine staatliche Zwangsmaßnahme gehalten habe, welche mit den in Konzentrationslagern angewandten Maßnahmen des NS-Staates in ihrem Eingriffscharakter vergleichbar sei. Die Angeklagte hat die Begehung der ihr zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach