Routerfreiheit: Bundesnetzagentur bestätigt freie Endgeräte-Wahl bei Glasfaser
Die Endgerätefreiheit gilt auch weiterhin für Glasfaseranschlüsse. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen keine Geräte des Anbieters nutzen. Dies hat die Bundesnetzagentur entschieden. Verbraucher:innen können auch weiterhin darauf bestehen, dass sie selbst gekaufte Geräte (Glasfasermodems auch ONT bzw. NT genannt, oder auch Kombigeräte mit integriertem ONT) an ihren Glasfaseranschlüssen einsetzen können. Bereits seit August 2016 gilt die … Routerfreiheit: Bundesnetzagentur bestätigt freie Endgeräte-Wahl bei Glasfaser weiterlesen
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