Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) am Montag kommender Woche (3.2.2025) um 9 Uhr im Saal acht (Az: 5 KLs 1023 Js 2508/24 jug statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 23 Jahre alten, bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getretenen, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Meisenheim den sexuellen Missbrauch eines Kindes vor.
Der Angeklagte soll Mitte Februar 2024 seine Cousine und deren zum damaligen Zeitpunkt sechs Jahre alten Sohn in Raumbach besucht haben. Während jenes Besuchs soll der Angeklagte das Genital des Jungen, welches der Junge zuvor entkleidet habe, gestreichelt haben. Fortsetzungstermine sind auf den 25.2.2025 und den 5.3.2025 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach