Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Freitag dieser Woche (31.1.2025) um 9:15 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1025 Js 8082/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 25 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen Körperverletzung in Tateinheit mit räuberischem Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 1 Monat verurteilt.
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Ende Februar 2024 in alkoholisiertem Zustand ein Lebensmittelgeschäft in Rüdesheim aufgesucht haben. Dort habe er einen Sixpack Bier sowie eine Schokoladentafel im Gesamtwert von 6,00 Euro in seinen mitgeführten Rucksack gesteckt und sei zum Kassenbereich gegangen.
An der Kasse habe er lediglich eine weitere Dose Bier, nicht aber das in seinem Rucksack befindliche Sixpack Bier und die Schokoladentafel bezahlt. Nach Passieren des Kassenbereichs sei der Angeklagte von einer Mitarbeiterin, die das Geschehen beobachtet habe, angesprochen worden, festgehalten worden, und aufgefordert worden, den Rucksack zu öffnen. Ein weiterer Mitarbeiter sei zur Unterstützung dazugekommen.
Der Angeklagte habe sich jedoch geweigert seinen Rucksack zu öffnen und habe unkontrolliert um sich geschlagen, ohne hierbei jemanden zu treffen. Daraufhin habe sich der Angeklagte umgedreht, um sich von dem Festhaltegriff der Mitarbeiterin zu befreien und ein Öffnen des Rucksacks zu verhindern. Dabei habe er die Mitarbeiterin mit sich gezogen. Die Mitarbeiterin sei hierdurch gegen einen Tisch gestoßen worden und habe im Zuge dessen Schmerzen an der Hand erlitten.
Dies habe der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen. Der Angeklagte sei daraufhin von zwei Mitarbeitern in den Aufenthaltsraum verbracht worden. Aus diesem sei er wenig später entkommen. Schlussendlich habe die zwischenzeitlich verständigte Polizei den fliehenden Angeklagten in unmittelbarer Nähe zum Lebensmittelgeschäft auffinden können. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilweise geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach