Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (28.1.2025) um 9:15 Uhr im Saal drei (Az: 3 NBs 1044 Js 2178/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 41 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln unter Einbeziehung von anderen Urteilen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten sowie zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten, deren Vollstreckung jeweils nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.
Fall 1:
Mitte September 2021 soll der Angeklagte insgesamt 1 Kilogramm Amphetamin auf Kommission erhalten haben. Der Angeklagte soll beabsichtigt haben, das Amphetamin anschließend mit Gewinn weiter zu veräußern.
Fall 2:
Mitte Juli 2021 soll der Angeklagte insgesamt 50,60 Gramm Amphetamin mit einem Amphetaminbasegehalt von 3,2 Gramm im Kühlschrank seiner Wohnung verwahrt haben. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilweise geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach