Auch die CDU unterstützt eine Verpackungssteuersatzung

Die Idee ist einfach zu verlockend: endlich einmal die Verursacher eines Problems zur Verantwortung ziehen. Und nicht länger die Opfer abkassieren. Daher unterstützt auch die CDU-Stadtratsfraktion die kurzfristige Einführung der Erhebung einer Verpackungssteuer für Bad Kreuznach. Ganz ausdrücklich spricht sich Manfred Rapp, der Fraktionsvorsitzende der Christdemokraten, für eine Verpackungssteuersatzung aus. Und hat dies Oberbürgermeister Emanuel Letz auch schriftlich mitgeteilt.

Ein entsprechender Antrag der Freien Wähler liegt dem OB bereits seit vorgestern vor. Rapp ist der Auffassung, dass das Thema so wichtig ist, dass es bereits in der Stadtratssitzung am Donnerstag kommender Woche (30.1.2025) behandelt werden sollte. Die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit hält Manfred Rapp für wahrscheinlich: „wer will das denn ablehnen und damit die Sache verzögern?“ fragt der CDU-Fraktionsvorsitzende pfiffig. Wohl wissend, dass das Vorhaben Ansätze für die Lösung gleich mehrerer Probleme bietet.

Würde sich das Verhalten der Einweg-Konsumenten nicht ändern und würden diese unverändert massenhaft Einwegverpackuneg kaufen, käme immerhin Geld rein, um das Saubermachen der Stadt zu bezahlen. Wahrscheinlich ist allerdings, dass sich wegen der Verteuerung von Mitnehm-Kaffees und Esspaketen eine Reaktion bei den Fast-Food-Anbietern ergeben würde. Entweder durch eine Preiserhöhung für alle – was die am Imbiss oder in den Schnellrestaurants speisenden Kund*Innen sicher nicht akzeptieren und mit Umsatzverzicht beantworten würden.

Oder mit einem Zuschlag auf die Ausser-Haus-Verkäufe. Solche Mehrkosten könnten wenigstens einen Teil der Kund*Innen dazu bewegen, ihre Speisen und Getränke doch lieber -preisgünstiger – im Lokal zu verzehren. Was die von Anwohner*Innen häufig beklagten Open-Air-Partys zumindest vermindern würde. Und zur Ressourcenschonung beiträgt.

Der Antrag der CDU-Stadtratsfraktion im Wortlaut:

„Der Stadtrat möge beschließen: es soll unverzüglich eine Satzung zur Hebung einer kommunalen Verpackungssteuer für die Stadt Bad Kreuznach erstellt und dem Stadtrat, im ersten Quartal 2025, zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Begründung: die Vermüllung in unserer Stadt hat dramatisch zugenommen. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses (1 BvR 1726/23) des Bundesverfassungsgerichts des erstens Senats ist nun endgültig klar: Städte und Gemeinden dürfen eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen, -geschirr und-besteck erheben. Dem entsprechend sollte sich auch die Stadt Bad Kreuznach nun für die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer entscheiden und diese schnellstmöglich umsetzen. Denn mit dieser besonders wirksamen Maßnahme können auch wir Mehrweg gezielt fördern und so zu einer sauberen Stadt sowie zu gezielten Klima- und Ressourcenschutz beitragen. Mit freundlichen Grüßen Manfred Rapp.“