Bereits seit vielen Jahren engagiert sich Günter Frase gegen die Vermüllung im Bad Kreuznacher Stadtgebiet und der Natur drumherum. In dem er selbst Abfälle einsammelt, Eingaben an die Verantwortlichen schreibt und auch die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker immer wieder auf das Problem hinweist. Daher hat der am 22. Januar 2025 veröffentliche Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, mit dem eine kommunale Verpackungssteuer für zulässig erklärt wird, den engagierten Bürger sehr gefreut. Noch am tag der Verkündung richtete Frase einen Antrag an den Oberbürgermeister, in dem er seine Argumente zusammenfasst:

Der Bürgerantrag von Günther Frase im Wortlaut:
„Antrag auf Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Letz, seit Jahren steigt die Menge an To-go-Verpackungsmüll kontinuierlich an. Allein in Deutschland werden jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und 4,5 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht. Die damit einhergehenden Umwelt- und Klimabelastungen sowie übervollen Mülleimer in meiner Stadt betrachte ich mit Sorge. Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.1.2025 ist nun endgültig klar: Städte und Gemeinden dürfen eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen, -geschirr und -besteck erheben.

Entsprechend sollten Sie sich daher nun für die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer entscheiden und diese schnellstmöglich umsetzen. Denn mit dieser besonders wirksamen Maßnahme können Sie Mehrweg gezielt fördern und so zu sauberen Städten und Gemeinden sowie Klima- und Ressourcenschutz beitragen. Dies stellt die bereits seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende Verpackungssteuer eindrücklich unter Beweis.

Bundesweite Maßnahmen wie die seit dem 3. Juli 2021 geltende Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die seit dem 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht haben bisher nicht zu spürbar weniger Einwegmüll geführt. Zum einen liegt dies daran, dass viele Gastronomiebetriebe diese Pflichten ignorieren und weiterhin auf Einweg setzen. Zum anderen werden scheunentorgroße Regelungslücken ausgenutzt, indem Einweg-Alternativen aus Holz oder Papier verwendet werden.
Der Ersatz von Einweggeschirr aus Plastik durch solches aus anderem Material führt jedoch zu keinem Gramm weniger Müll und wird das Problem unnötiger Abfallberge nicht lösen. Eine kommunale Verpackungssteuer setzt hingegen direkte finanzielle Anreize bei der Gastronomie sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern, abfallarme und umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen. Dass dieser Weg funktioniert, zeigt die Stadt Tübingen mit ihrer Verbrauchssteuer:
Weniger Müll auf den Straßen und eine rege Nutzung angebotener Mehrwegalternativen. Die Stadt Konstanz folgt dem Tübinger Beispiel bereits und hat zum 1. Januar 2025 eine Verpackungssteuer eingeführt. Hiermit beantrage ich die schnelle Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck auch in meiner und Ihrer Stadt. Ich bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Eingang meines Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Günther Frase“