Der Ältestenrat des Landtags hat in seiner jüngsten Sitzung den Antrag auf Bildung einer Parlamentarischen Gruppe „Drei Farben – mehr Freiheit!“ abgelehnt. Einen solchen Zusammenschluss hatten Anfang Dezember 2024 die fraktionslosen Abgeordneten Michael Frisch, Martin Louis Schmidt und Matthias Joa beantragt, die allesamt zuvor der AfD-Fraktion angehörten. Der Landtag entscheidet über den Antrag final in seiner kommenden Plenarsitzung am 29. Januar 2025. Mit der Bildung einer Gruppe forderten die Abgeordneten im Vergleich zu Fraktionslosen erweiterte parlamentarische Rechte und zusätzliche finanzielle Mittel ein, die nun abgelehnt wurden.

Die drei Abgeordneten hatten bereits Ende Dezember 2023 einen ersten Antrag auf Anerkennung ihres Zusammenschlusses als Parlamentarische Gruppe „Drei Farben“ gestellt, der vom Landtag im Februar 2024 abgelehnt wurde. Maßgeblicher Grund war, dass die erforderliche politische Homogenität fehlte, da die Abgeordneten Michael Frisch und Martin Louis Schmidt zum damaligen Zeitpunkt jeweils noch der Partei der AfD angehörten, während der Abgeordnete Matthias Joa aus dieser ausgetreten war. Grundsätzlich entscheidet der Landtag über Zusammenschlüsse von Abgeordneten im Rahmen seiner Parlamentsautonomie nach Ermessen.
Zur Entscheidung herangezogen wird dabei auch die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. „Auf dieser Grundlage erfüllt der Zusammenschluss insbesondere nicht die Voraussetzung der politischen Homogenität, um als Parlamentarische Gruppe anerkannt zu werden“, sagte Landtagspräsident Hendrik Hering. Politische Homogenität müsse für Fraktionen wie für Gruppen deutlich erkennbar und überprüfbar sein. Als politisch homogen stelle sich ein Abgeordnetenbündnis dar, wenn dessen Mitglieder sich wegen gleicher Parteizugehörigkeit zusammengeschlossen hätten, so Hendrik Hering.
Gemäß Geschäftsordnung des Landtags gelte, dass sich nur Abgeordnete, die derselben in den Landtag gewählten politischen Partei angehörten, zu einer Fraktion zusammenschließen dürfen. Diese Voraussetzung müsse dann auch für Parlamentarische Gruppen gelten. Dies sei in diesem Fall nicht gegeben. Laut Landtagspräsident sei auch keine politische Programmatik gegeben, die einem Parteiprogramm in Verbindlichkeit, Konkretisierungsgrad sowie Abgrenzung zu den übrigen parlamentarischen Akteuren nahekomme. Die im Antrag angegebene Mitgliedschaft im Verein „Team Freiheit“ und der Verweis auf die so genannten „Zwölf Stuttgarter Artikel“ reichten hierfür nicht aus.
Ungeachtet dessen spreche gegen die Annahme politischer Homogenität auch der Umstand, dass der Abgeordnete Michael Frisch weiterhin als Vorsitzender der AfD-Fraktion im Stadtrat von Trier in Erscheinung trete. Ergänzend sei eine hinreichende und deutlich erkennbare Abgrenzung zur parlamentarischen Tätigkeit der AfD-Fraktion aus der vorgelegten „Programmatik“ des Zusammenschlusses nicht möglich. „In rechtlicher Hinsicht könnte es dadurch zu einer verbotenen Fraktionsmehrung kommen, was bedeutet, dass ähnliche politische Strömungen im Parlament überproportionalen politischen Einfluss sowie zusätzliche Finanzmittel hätten“, so Hendrik Hering.
Hinzu komme, dass auch die vom Zusammenschluss vorgelegten landespolitischen Kernforderungen mit den Positionen und Themenfeldern der AfD teils sogar wörtlich übereinstimmten. Eine hinreichende Unterscheidbarkeit zur Politik der AfD sei deshalb insgesamt nicht gegeben. Schließlich verfüge der Zusammenschluss laut Hendrik Hering auch nicht über die erforderliche proportionale Größe, um nach dem im Landtag angewandten Berechnungsverfahren in einem Ausschuss mindestens einen Sitz zu erhalten. Um eine Fraktion im Landtag zu bilden, müssen sich grundsätzlich mindestens fünf Abgeordnete derselben Partei zusammenschließen.
Würden nunmehr bereits Zusammenschlüsse von lediglich drei Abgeordneten anerkannt und mit parlamentarischen Rechten ausgestattet, könne dies zu einer übermäßigen Fragmentierung des Parlaments führen und die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Landtags einschränken, weil beispielsweise die Zahl parlamentarischer Initiativen und Redezeiten ansteigen würden. „Auch vor diesem Hintergrund dürfte keine Rechtspflicht des Landtags bestehen, den Zusammenschluss als Parlamentarische Gruppe anzuerkennen“, sagte der Landtagspräsident.
Text: Landtag Rheinland-Pfalz