Die Vermüllung im Stadtgebiet hat viele Gründe. Einen könnte die Kreisverwaltung ordnungsrechtlich in den Griff bekommen. Indem sie als zuständige Behörde die Fehlbe- und Überfüllung der Mülltonnen des Abfallwirtschaftsbetriebes (AWB) ahndet. Wie die Tonnen zu benutzen sind, ist in der Abfallsatzung geregelt. Der Kreis kümmert sich allerdings nicht im notwendigen Umfang um die Einhaltung seiner eigenen Satzung. Ausbaden müssen das die Einwohner*Innen im Stadtgebiet.
