55jähriger Kinderporno-Besitzer geht gegen Bewährungsstrafe vor

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am morgigen Dienstag (21.1.2025) um 9 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1022 Js 18804/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 55 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Simmern wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Anfang Februar 2023 auf seinem Mobiltelefon eine kinderpornographische Videodatei sowie ein kinderpornographisches Bild im Besitz gehabt haben. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Simmern / Hunsrück teilgeständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach