Polizei stellt 21 Ordnungswidrigkeiten + 1 Straftat in 80 Minuten fest

Am gestrigen Freitagmorgen (17.1.2025) führte die Polizei zwischen 7:10 Uhr und 8:30 Uhr eine Kontrollstelle in der Bosenheimer Straße (Höhe OBI) durch. Jahreszeitgerecht wurde dabei der Fokus auf die Beleuchtungseinrichtungen der Verkehrsteilnehmer*Innen gelegt. Es wurden insgesamt folgende 21 Ordnungswidrigkeiten (neun mal defekte Lichter, sieben mal widerrechtlich eingeschaltete Nebelscheinwerfer, zwei mal Gurtverstöße und drei mal fehlende Urkunden) sowie eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) festgestellt.

Die Kontrolle zeigte wieder einmal, dass die Bestimmungen zur Verwendung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten einigen Autofahrer*Innen unbekannt sind. Daher der Hinweis: Nebelscheinwerfer dürfen gemäss § 17 StVO nur eingeschaltet werden, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindert. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei einer nebelbedingten Sichtweite unter 50 Metern genutzt werden. Hierbei darf dann auch nur maximal 50 km/h gefahren werden (was im Stadtgebiet obligatorisch sein sollte).

Quelle: Polizeiinspektion Bad Kreuznach