Einschlägig Vorbestrafter vertickt Rolex-Duplikat: 1 Jahr Haft

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (20.1.2025) um 10 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 18621/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 35 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Lorch wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Anfang November 2023 einer Frau ein Duplikat einer Rolex-Uhr zu einem Kaufpreis von 14.000 Euro zum Verkauf angeboten haben. Hierbei soll er eine gefälschte Rechnung eines Juweliers vorgelegt haben, welche einen Kaufpreis von 14.850 Euro ausgewiesen habe. Tatsächlich habe sich der Wert der Uhr, da es sich um ein bloßes Duplikat gehandelt habe, auf maximal 1.000 Euro belaufen. Die Frau soll dem Kauf zugestimmt haben und dem Angeklagten den Kaufpreis in bar vor Ort übergeben haben. Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück teilweise geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach