Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (20.1.2025) um 9 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1023 Js 6524/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 29 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Anfang März 2024 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach teilgenommen, obwohl ihm bewusst gewesen sei, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach