Beobachtet von Claus Jotzo
Im Entwurf des Stadthaushaltes für 2025 sind bisher rund 50.000 Euro für die Durchführung der Strassenfastnacht in Bad Kreuznach eingeplant. Diese Summe wird aber nicht ausreichen. Wie der zuständige Ordnungsdezernent Markus Schlosser in der Sitzung des Finanzausschusses am gestrigen Dienstagabend (14.1.2025) mitteilte, werden weitere mindestens 65.000 Euro benötigt. Die Gesamtkosten steigen damit auf 115.000 Euro. Grund für die Kostenexplosion ist die durch den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ausgelöste Diskussion um Sicherheitspoller.

Da die in Bad Kreuznach bisher eingesetzten Modelle nach Einschätzung des Rechtsamtes den Vorgaben der Sicherheitsfachleute nicht entsprechen, müssen andere, zertifizierte Schutzpoller eingesetzt werden. Das ist nicht nur für die Steuerzahler*Innen der Stadt keine gute Nachricht, die nun mehr als doppelt so hohe Kosten für ein Vergnügen tragen müssen, das nicht jederfraus Sache ist. Sondern auch für Emanuel Letz. Der Oberbürgermeister hatte dem Veranstalter von Narrenfahrt und des Narrenkäfig, dem Verein Kreiznacher Narrefahrt e.V., am Freitag vergangener Woche grünes Licht gegeben.
Und erklärt, dass die Finanzierung der von der Stadt übernommenen Kosten für Reinigung und Schutzpoller gesichert sei. Etwa durch Sponsoren. Ob das tatsächlich so ist und wie die Finanzierung aussieht, erklärte der OB bisher nicht im Detail. In der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses wurden auch keinerlei diesbezügliche Spendenangebote angenommen. Dies wäre aber rechtlich erforderlich gewesen. Denn die Entgegennahme von Zuwendungen ist nämlich selbst dem Oberbürgermeister verboten. Gemäß Stadtratsbeschluss darf das allein der Finanzausschuss. Wegen der Bedeutung der Sache veröffentlichen wir nachstehend die Schlosser-Erklärung im Wortlaut (weitere Beiträge dazu folgen):
Der Vermerk des Beigeordneten Markus Schlosser vom 14.1.2025 zu den Kosten der Strassenfastnacht im Wortlaut:
Kosten der Sicherung der Narrenfahrt und des Narrenkäfigs 2025 / Hinweise aus dem Ordnungsamt zur Haushaltsplanung 2025
Nach Auffassung des Rechtsamtes dürfen die vom Bauhof selbst gegossenen Betonpoller nicht mehr genutzt werden (Mail des Rechtsamtes vom 18.12.2024 „Das Rechtsamt rät daher dringend von dem Einsatz der Poller ab“). Diese nach Anfrage durch die Bauhofleitung erteilte Rechtsauskunft des Rechtsamtes führte zu Preisabfragen bei Herstellern und Vermietern von zertifizierten Pollern. Da kein beschlossener Haushalt vorliegt, wurde von der Kämmerei auf § 99 GemO „Vorläufige Haushaltsführung“ verwiesen. Hiernach dürfen u.a. nur Aufwendungen getätigt oder Auszahlungen geleistet werden, zu denen die Gemeinde rechtlich verpflichtet ist.
Da die Leistungen der Stadt im Hinblick auf die Narrefahrt und den Narrenkäfig freiwillige Ausgaben darstellen (und eben keine rechtliche Verpflichtung bestand/besteht), war das Ordnungsamt rechtlich gehindert, hier die Aufträge an den Bauhof über rd. 50.000 € zu erteilen (rd. 20 bis 22 T€ allein Pollergestellung, weiterhin Ausführung verkehrsrechtliche Anordnung sowie Straßenreinigung und Abfallentsorgung). Herr OB Letz und Herr Bgm. Blechschmidt forderten den Beig. und Dezernenten des Ordnungsamtes auf, die rechtliche Verpflichtung und damit die Möglichkeit der Auftragsvergabe an den Bauhof dadurch zu konstruieren, dass mit dem Verein „Kreiznacher Narrefahrt e.V.“ ein Vertrag abzuschließen sei, in dem sich die Stadt verpflichtet die Kosten für Pollergestellung, Reinigung und das Aufstellen der Verkehrszeichen entlang der Fahrstrecke des Umzuges zu übernehmen.
Dies hat Beigeordneter Schlosser abgelehnt und eine Anfrage an das Rechtsamt gestellt. Es wurde weiterhin gefordert, die Kosten über Sponsoring einzuwerben. Nach Auffassung des Ordnungsamtes kann es nicht Sponsoringmitteln überlassen bleiben, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dennoch sind die in der aktuellen Situation erfolgten Zusagen eines Transportunternehmens, hier die Strecke abzusichern, sehr willkommen und reduzieren den Einsatz von anzumietenden zertifizierten Pollern erheblich.
Lt. Herrn Bürgermeister-Kämmerer Blechschmidt würden von der ADD 30.000 € dennoch verausgabt werden können. Diesen Betrag hat Herr B. dann nach dem Anschlag in Magdeburg auf die im Entwurf des Haushaltes 2025 auf rd. 50 T€ erhöht. Aus diesen beiden zu Recht bestehenden Einschränkungen (kein Einsatz der bisherigen Betonpoller und die nicht vorhandene haushaltsrechtliche Voraussetzung zur Auftragsvergabe) ergeben sich jetzt folgende Probleme, die gelöst werden müssen:
1. Die Ausführungen des Rechtsamtes zum Einsatz von nur zertifizierten Pollern schließ nach Ansicht des Ordnungsamtes sogar die Verwendung von Fahrzeugen als Terrorschutz aus. Das sie an anderen Orten zum Einsatz kommen, kann nicht die rechtliche Begründung sein, weshalb sie auch hier in Bad Kreuznach zum Einsatz kommen. Hier sollte es auch eine rechtliche Bewertung des Rechtsamtes geben, das Fahrzeuge dennoch als Abwehr von Gefahren dienen können. Nach den Ausführungsbestimmungen zum § 26 POG waren/sind auch nicht zertifizierte Sperren geeignet (Seite 23, 1. Absatz).
2. Aus 1. folgt daher der Einsatz von zertifizierten Pollern. Das Ordnungsamt kontaktierte geeignete Firmen hinsichtlich Anmietung von zertifizierten Poller nach Angaben der Erkenntnisse aus einem Ortstermin vom 08.01.2025 entlang der Umzugsstrecke, zusammen mit der Kreisverwaltung (Kreisordnungsbehörde) und der Polizei.
3. Sollte das Rechtsamt den Einsatz von LKW´s zustimmen (auch versicherungstechnisch) ist eine Kombination aus LKW´s und zertifizierten Pollern möglich.
4. Jetzt zu den Kosten: Die zertifizierten Poller lösen nach vorsichtiger Schätzung von rd. 65 T € aus. Für die Leistungen des Bauhofes, auch Gestellung Fahrer für die LKW´s und das Aufstellen der Poller fallen noch nicht genau ermittelte Kosten an. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass alleine für die Bauhofleistungen der bisherige Ansatz im Haushaltsentwurf von ca. 50 T€ in Anspruch zu nehmen wäre. Für die Zukunft wird die Stadt ein sogenanntes Zufahrtskonzept erstellen lassen müssen, um
a) bestimmte Plätze wie den Kornmarkt und die Pfingstwiese zu sichern und
b) auch Veranstaltungen wie die Narrefahrt und z.B. den Firmenlauf abzusichern.
Entsprechende Mittel für Beauftragung von Gutachtern, aber auch für die Anmietung und den Kauf von zertifizierten Pollern sind in die Haushaltsplanung schnellstmöglich zu veranschlagen, aus Sicht des OA bereits für den Haushalt 2025. Entsprechende Zahlen werden in der Sitzung benannt. Gez. Schlosser Beigeordneter Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Markus Schlosser“