Kölner Kokain-Dealer vor dem Bad Kreuznacher Landgericht

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Mittwoch dieser Woche (15.1.2025) um 9:15 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1042 Js 10670/23 statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 31 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Köln vor, in drei Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.

Fall 1:

Der Angeklagte soll am 10.07.2023 in Bad Kreuznach bei zwei männlichen Personen 100 Gramm Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf gekauft haben.

Fall 2:

Ferner soll der Angeklagte am 12.07.2023 in Bad Kreuznach bei den beiden vorgenannten männlichen Personen 50 Gramm Kokain gekauft haben.

Fall 3:

Schließlich soll der Angeklagte Ende Juli 2023 auf Grundlage eines mit den beiden vorgenannten männlichen Personen gefassten Tatplanes ein Treffen für eine der beiden männlichen Personen mit einem Betäubungsmittelhändler in Köln vereinbart haben. Diese männliche Person soll daraufhin zusammen mit einem Begleiter nach Köln gefahren sein und dort 414 Gramm Kokain mit einem Kokainhydrochloridgehalt von 325 Gramm zu einem Preis von über 11.000 Euro erworben haben.

Aus dieser Menge sollen in der Folgezeit 160 Gramm Kokain an den Angeklagten übergeben worden sein. Für die weiteren 254 Gramm Kokain soll der Angeklagte einen Anteil von einem Euro pro Gramm erhalten haben. Die 160 Gramm Kokain sowie weitere 40 Gramm Kokain soll der Angeklagte Ende Juli 2023 an einen nicht identifizierten Abnehmer veräußert haben. Fortsetzungstermine sind auf den 21.1.2025 und den 24.1.2025 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach