Staatsanwaltschaft wirft 19jährigem Vergewaltigung + Freiheitsberaubung vor

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (14.1.2025) um 9:15 Uhr im Saal sieben (Az: 5 KLs 1044 Js 7345/24 jug statt.  Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 19 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Birkenfeld vor, als Heranwachsender eine Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und vorsätzlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit einer weiteren vorsätzlichen Körperverletzung (Fälle 1 und 2) sowie einen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (Fall 3) begangen zu haben.

Fälle 1 und 2:

Der Angeklagte soll Mitte Februar 2024 mit seiner damaligen Freundin in deren Wohnung in Birkenfeld einen Streit gehabt haben. Im Verlaufe des Streits soll er seiner damaligen Freundin mehrmals mit der flachen Hand auf die Wange geschlagen haben sowie sie zu Boden geschubst haben, wodurch seine damalige Freundin mit dem Kopf gegen die Ecke eines Sofas gestoßen sei und ohnmächtig geworden sei. Daraufhin habe er sie in das Schlafzimmer gebracht und die Polizei verständigt, wobei seine damalige Freundin gegenüber den daraufhin erschienenen Polizeibeamten versichert habe, dass es nicht zu verletzenden Handlungen durch den Angeklagten gekommen sei.

Nachdem die Polizeibeamten die Wohnung wieder verlassen gehabt hätten, soll der Angeklagte seine damalige Freundin im Schlafzimmer zu Boden gestoßen haben und die Zimmertür abgeschlossen haben. Danach soll er ihre Haare gepackt und ihren Kopf mehrfach auf den Boden geschlagen haben. Im Anschluss daran soll er sich auf das Bett gelegt haben und, obwohl seine damalige Freundin dem Angeklagten mitgeteilt habe, dass sie das nicht wolle und versucht habe, den Angeklagten von sich zu stoßen, mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen haben.

Fall 3:

Im März 2024 habe sich die damalige Freundin des Angeklagten von diesem getrennt. Da der Angeklagte die Trennung jedoch nicht habe akzeptieren wollen, habe er Mitte Juni 2024 in alkoholisiertem Zustand nachts mehrfach deren Wohnung in Birkenfeld aufgesucht und vehement Einlass verlangt. Nachdem sie hierauf nicht reagiert habe, sei er auf den Balkon geklettert und habe die Glastür der Wohnung aufgetreten. In der Wohnung sei er unvermittelt auf seine im Flur stehende ehemalige Freundin zugelaufen, habe sie auf das Bett im Schlafzimmer gestoßen und sie sodann in Tötungsabsicht mit einer Hand am Hals gepackt und gewürgt. Auch habe er ihr mit der Faust gegen die Stirn geschlagen.

Seine ehemalige Freundin habe den Angeklagten gebeten, sie in Ruhe zu lassen, woraufhin der Angeklagte ihr den Mund zugehalten haben soll und sie erneut mit einer Hand am Hals gepackt und zugedrückt haben soll. Im weiteren Verlauf habe seine ehemalige Freundin kurzzeitig das Bewusstsein verloren. Nachdem diese wieder zu sich gekommen sei, soll er ihr erneut mit einer Hand den Mund zugehalten haben und mit der anderen Hand mit voller Wucht gegen deren Hals gedrückt haben, woraufhin sie erneut das Bewusstsein verloren habe. Der Angeklagte habe erst von ihr abgelassen, als ihr Sohn mit einer Schreibtischlampe auf den Angeklagten eingeschlagen habe. Fortsetzungstermine sind auf den 27.01.2025, 31.01.2025 und den 14.02.2025 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach