Morgen entscheidet der Planungsausschuss die Zukunft des Löwenstegs

Am 11.12.2024 hat die Stadtverwaltung den Löwensteg wegen Baufälligkeit gesperrt. Seit dem müssen alle, die längs der Mannheimer Strasse von der Südseite der Bahnlinie auf die Nordseite und umgekehrt wechseln möchten, den Gehweg der Ochsenbrücke nutzen. Das ist nicht nur ein Umweg. Sondern wegen dem Zusammendrängen von Rollstuhlfahrer*Innen, Fussgänger*Innen und Radfahrer*Innen schon räumlich ein Problem. Und belastet den in die Jahre gekommenen Westteil der Ochsenbrücke zusätzlich. Wie lange das noch gutgeht, weiß nicht einmal der zuständige LBM, der dort regelmäßig Wartungen durchführt.

Und mehrfach die Gefahr einer Teilschliessung der Ochsenbrücke ansprach. Der Leidensweg des Löwensteges ist seit vielen Jahren bekannt. Mit Sanierungsarbeiten und Ablastungen wurde seine Tragfähigkeit immer mal wieder für kurze Zeit verbessert. Nur einen Tag nach der Sperrung wurde in der Stadtratssitzung am 12.12.2024 dann sein Totenglöckchen geläutet. Das Tiefbauamt kündigte den Abriss an. Wie es mit dem Löwensteg weitergeht, wird am morgigen Montag (13.1.2025) in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr entschieden (PLUV, 17:30 Uhr Sitzungssaal Neues Rathaus).

Drei Lösungsansätze stehen zu Wahl. Zunächst einmal jene, am aktuellen Zustand nichts zu ändern. Diese wird von der Stadtverwaltung nicht als eigene Variante vorgestellt, sondern in der Einleitung beschrieben: „die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass aus wirtschaftlicher Sicht die Möglichkeit besteht, eine gemeinsame Lösung zusammen mit dem Neubau der Ochsenbrücke (im Eigentum des Landesbetriebes Mobilität, LBM) zu realisieren. Bei dieser Variante, kann unter gewissen Umständen ein Bauwerk in der Baulast der Stadt Bad Kreuznach entfallen“.

Um diese Option attraktiver erscheinen zu lassen, weist die Stadtverwaltung darauf hin: „unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit ist diese Variante nicht zu unterschätzen“. Und ergänzt: „aus heutiger Sicht können eventuelle Kollisionen infolge der Planungen einer Entlastungsstraße Kohleweg / Ochsenbrücke in Bezug auf die Erneuerung des Löwensteges nicht abgesehen werden. Ein Rückbau eines Provisoriums kann nötig werden“. Was die Stadtverwaltung nicht schreibt: die von ihr angesprochene „Entlastungsstrasse“ geistert als „Ost-West-Trasse“ seit mehr als 50 Jahren durch die städtische Verkehrsplanung.

Konkret wurde in all den Jahrzehnten nie etwas. Der LBM wartet nach eigenen Angaben dringend auf eine diesbezügliche Entscheidung der städtischen Gremien. Die Beratung dazu wurde nach einer Präsentation aktueller Verkehrsdaten in der Stadtratssitzung am 30.10.2024 von Oberbürgermeister Emanuel Letz für den November angekündigt. Im November erklärte der OB, dass er einen Termin dafür im Januar suche. Im Dezember sagte Letz den Januar-Termin ab und begründete dies mit den dann stattfindenden Haushaltsberatungen für 2025: „deswegen macht es Sinn den Sonder-PLUV erst nach den Etatberatungen zu machen“.

Allein diese Mehrfach-Verschiebung belegt: wenn der Neubau des Löwensteges oder eine andere Lösung an die Zukunft der Ost-West-Trasse oder der Ochsenbrücke gekoppelt wird, kommt das einer jahrelangen Verzögerung, wenn nicht sogar der Festlegung auf den St.-Nimmerleinstag gleich. Wer die Bedeutung des Löwensteges für die innerstädtischen Verkehrsbeziehungen erkennt, muss sich also zwischen den beiden von der Stadtverwaltung als solche vorgestellten Varianten entscheiden. Variante 1 wird wie folgt beschrieben: „Ersatzneubau in Analogie zum bestehenden Bauwerk an Ort und Stelle des bestehenden Löwensteges:

Nutzbreite des Löwensteges von 2,50 Meter bleibt unverändert, keine Barrierefreiheit, Nutzung als reine Gehwegbrücke. Dieses Bauwerk müsste so geplant und gebaut werden, dass es im Falle der geplanten Elektrifizierung angehoben werden kann. Somit könnte man das Bauwerk auch nach der Elektrifizierung weiter nutzen. Risiken und Nachteile: die Ungewissheit, ob die Bahn dem Vorhaben zustimmen wird. Es muss abschließend in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro geklärt werden, ob eine Systembrücke zum Einsatz kommen kann, oder eine individuelle Lösung geplant werden muss“.

Die Gründe dafür werden von der Verwaltung in der Beschlussvorlage mit der Drucksachennummer 25/025 so angegeben: Schiefwinkligkeit in der Lage, Stichhöhe über dem Lichtraumprofil der Bahn, Zukunftsperspektive „Anhebung im Zuge der Elektrifizierung.“ Wegen dieser „Risiken“, so die Stadt, sei „die Zeitschiene noch nicht zu beziffern“. Unter „Zeitschiene“ wird dann in der Vorlage trotzdem „ca. 1 Jahr“ angegeben. Die unverbindlichen Grobkosten werden mit „ca. 400.000 €“ benannt. Die „Variante 2“ wird von der Stadtverwaltung so beschrieben:

„Ersatzneubau mit Zukunftsperspektive unter Beachtung zukünftiger Bedarfe: Verbreiterung der Brücke zur Nutzung als Geh- und Radwegebrücke, Barrierefreiheit, Erneuerung der Anrampungen, Anpassung des angrenzenden Straßenniveaus / Trassenführung, Anhebung des Bauwerks um bis maximal 1,50 Meter (Elektrifizierung)“. Als „Risiken und Nachteile“ werden angegeben: „hoher Planungsaufwand, hoher Bauaufwand“. Erneut folgt der Hinweis: „aufgrund der vorgenannten Risiken ist die Zeitschiene noch nicht zu beziffern“. Trotzdem wird diese dann mit „ca. 2-3 Jahre“ angegeben. Und die „Grobkosten“ im „unteren siebenstelligen Bereich“.