Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.): „alle 4 Partnerstädte gleichstellen“

Bad Kreuznach hat vier Partnerstädte: Bourg-en-Bresse (seit 1963) und Neuruppin (seit 1990), sowie seit der Eingemeindung von Bad Münster am Stein-Ebernburg auch Pouilly-Sur-Loire (seit 1968) und die Landstuhl (seit 1998). Optisch sind diese auf der Stadtseite gleichgestellt. Politisch und juristisch nicht. Denn der am 30.9.2013 geschlossene, zum 1.7.2014 vollzogene Gebietsänderungsvertrag sagt in § 5: „Die vom Stadtteil Bad Münster am Stein – Ebernburg gepflegten Städtepartnerschaften können fortgeführt werden, ohne dass Mittel aus dem städtischen Haushalt sowie aus den Wirtschaftsplänen der städtischen Beteiligungen fließen“.

Diese finanzielle Kaltstellung und kommunalpolitische Abwertung der Partnerschaften mit Pouilly-sur-Loire und Landstuhl wird heute von einem Stadtratsmitglied kritisiert, der dem Vertrag damals zugestimmt hat: Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.). In erfrischender Offenheit sagt der erfahrende Kommunalpolitiker heute: „Wenn man Fehler macht, was auch im Stadtrat vorkommt, sollte man diese korrigieren, sobald diese als solche erkannt sind. Ich erkenne heute einen Fehler, den ich vor über 11 Jahren im Rat der Stadt persönlich mitbeschlossen habe“. Und führt dann ohne grosses Drumherumreden aus:

Karl-Heinz Delaveaux

„Falsch war es, die beiden Bad Münsterer Partnerstädte Poilly-sur-Loire und Landstuhl als solche zweiter Klasse einzustufen“. Nach dem in städtischen Gremien in den beiden letzten Jahren mehrfach über weitere Städtepartnerschaften gesprochen wurde, etwa wie von OB Letz am 30.9.2024 vorgeschlagen mit einer türkischen Stadt, sollten laut Karl-Heinz Delaveaux zunächst einmal die bestehenden vier Städtepartnerschaften tatsächlich gleichgestellt werden. Auf dem Weg über eine Anfrage hat Delaveaux dem Oberbürgermeister einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt.

Darüber hinaus möchte Karl-Heinz Delaveaux in Erfahrung bringen, was Emanuel Letz in den vergangenen zweieinhalb Jahren seiner Amtszeit in Sachen weiterer Städtepartnerschaften konkret unternommen hat. Immerhin hatte der OB am 30.9.2024 in einer Sitzung des Partnerschaftsausschusses der Stadt sogar eine türkische Stadt für eine Partnerschaft ins Gespräch gebracht. Aus dem Gremium wurden daraufhin auch Partnerschaften zu Kommunen in Belgien und den Niederlanden vorgeschlagen. Das ist jetzt über drei Monate her, ohne dass konkrete Ergebnisse oder Arbeitsschritte mitgeteilt wurden.

Karl-Heinz Delaveaux möchte vermeiden, dass das wichtige Thema Städtepartnerschaften für reine Ankündigungspolitik missbraucht wird. Und fordert von OB Letz daher konkrete Informationen dazu, wie dessen Vorstellungen für weitere Städtepartnerschaften konkret aussehen: „wie kann und soll sich in Ihren Augen die Einwohnerschaft an der Auswahl und der Anbahnung zusätzlicher Städtepartnerschaften beteiligen? Wie können und wie sollen sich in Ihren Augen die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und -politiker an der Auswahl und der Anbahnung zusätzlicher Städtepartnerschaften beteiligen?“ möchte Delaveaux u.a. wissen.

Die Presseerklärung von Karl-Heinz Delaveaux vom 8.1.2025 im Wortlaut:

„Wenn man Fehler macht, was auch im Stadtrat vorkommt, sollte man diese korrigieren, sobald diese als solche erkannt sind. Ich erkenne heute einen Fehler, den ich vor über 11 Jahren im Rat der Stadt persönlich mitbeschlossen habe. Damals wurde, es war wohl im August 2013, über den Gebietsänderungsvertrag der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein / Ebernburg abgestimmt. Mit meinem positiven Votum. Die Eingemeindung des fünften Stadtteils ist in meiner Wahrnehmung nicht der Fehler.

Auch wenn mit Abstand nicht alle sich daraus ergebenden Chancen genutzt wurden, war diese Entscheidung richtig. Falsch war es, die beiden Bad Münsterer Partnerstädte Poilly-sur-Loire und Landstuhl als solche zweiter Klasse einzustufen. Im Gebietsänderungsvertrag vom 30.9.2013 wurden die „Städtepartnerschaften“ in § 5 wie folgt geregelt: „Die vom Stadtteil Bad Münster am Stein – Ebernburg gepflegten Städtepartnerschaften können fortgeführt werden, ohne dass Mittel aus dem städtischen Haushalt sowie aus den Wirtschaftsplänen der städtischen Beteiligungen fließen“.

Bevor über weitere Städtepartnerschaften auch nur gesprochen wird (wie dies am 30.9.2024 im Partnerschaftsausschuss der Stadt zum wiederholten Male geschehen ist), sollte endlich eine Gleichstellung der vier bereits vorhandenen Partnerstädte erfolgen. Dies wäre beispielsweise durch eine Änderung des § 5 des Gebietsänderungsvertrages in folgende Formulierung möglich: „Die vom Stadtteil Bad Münster am Stein – Ebernburg gepflegten Städtepartnerschaften Poilly-sur-Loire und Landstuhl werden wie die mit Bourg-en-Bresse und Neuruppin von der Stadt Bad Kreuznach fortgeführt.“

Die im vergangenen Jahr vorgenommene Präsentations-Gleichbehandlung auf der Stadtseite bei gleichzeitiger Fortsetzung der juristischen und finanziellen Ungleichbehandlung ist nicht nur formal, sondern auch politisch falsch. Und führt etwa im Fall von Landstuhl zu einer Nichtnutzung touristischen Potentials (Sickingen-Stadt, Herr Dr. Michael Vesper könnte dazu sicherlich wertvolle Hinweise geben). Ich werbe dafür diesen Fehler schnellstmöglich zu korrigieren. Und habe daher dem Oberbürgermeister die beigefügte Anfrage zum Themenkomplex „Städtepartnerschaften“ vorgelegt“.

Die Anfrage von Karl-Heinz Delaveaux vom 4.1.2025 im Wortlaut:

„Anfrage zu neuen Städtepartnerschaften der Stadt Bad Kreuznach
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die nächste Stadtratssitzung findet zwar gemäß dem von Ihnen vorgelegten Jahresterminkalender erst am 30. Januar 2025 statt. Aber um Ihnen die Möglichkeit zu geben, meine Anfragen inhaltsreicher zu beantworten, als dies beispielsweise am 12.12.2024 der Fall war, lege ich Ihnen die erste im neuen Jahr schon jetzt vor. In der Sitzung des Partnerschaftsausschusses am 30.9.2024 hatten Sie die Idee einer Städtepartnerschaft mit einer Stadt in der Türkei aufgebracht.

Der Hintergrund war eine Anfrage meines geschätzten Ratskollegen Jürgen Eitel, der Sie daran erinnerte, dass Sie schon im Herbst 2023 öffentliche Überlegungen hinsichtlich einer weiteren Städtepartnerschaft angestellt hatten. Aber nach einem Jahr noch keine Ergebnisse vorlegten. Den Kollegen Eitel vertrösteten Sie im Partnerschaftsausschuss auf einen späteren Zeitpunkt.

Nachdem nun weitere über drei Monate vergangen sind (zum Zeitpunkt der Stadtratssitzung, auf die sich diese Anfrage bezieht, werden es genau vier sein), in denen Sie die Gremien erneut nicht über Ihre Pläne für neue Städtepartnerschaften informiert und diesen eine Mitwirkungsmöglichkeit gegeben haben, und auch im Rahmen des Haushaltsvorschlages der Stadtverwaltung für 2025 keine für mich erkennbaren diesbezüglichen Impulse gesetzt werden, bitte ich um Beantwortung der nachstehenden Fragen:

A. Wie haben sich Ihre Überlegungen für die Städtepartnerschaft Bad Kreuznachs mit einer türkischen Stadt weiterentwickelt? Hatten Sie nach der Sitzung des Partnerschaftsausschusses am 30.9.2024 diesbezüglich Kontakt mit dem Generalkonsul der Republik Türkei, Mehmet Akif İnam? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Hatten Sie nach der Sitzung des Partnerschaftsausschusses am 30.9.2024 diesbezüglich Kontakt aufgenommen mit dem örtlichen Atatürk-Verein und der türkisch-islamischen DITIB-Moscheegemeinde? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?

B. Wie sehen Ihre Vorstellungen für weitere Städtepartnerschaften konkret aus? Wie kann und soll sich in Ihren Augen die Einwohnerschaft an der Auswahl und der Anbahnung zusätzlicher Städtepartnerschaften beteiligen? Wie können und wie sollen sich in Ihren Augen die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und -politiker an der Auswahl und der Anbahnung zusätzlicher Städtepartnerschaften beteiligen?

C. Im per Bürgerentscheid genehmigten Fusionsvertrag zwischen der früheren Stadt Bad Münster am Stein / Ebernburg und Bad Kreuznach (hier die Frage: warum ist dieser Vertrag auf der Stadtseite nicht als eigenständiges Dokument veröffentlicht, das über die Suchfunktion über „Fusionsvertrag“ oder „Eingemeindungsvertrag“ zu finden ist, etwa unter „Ortsrecht“ oder den Angaben zum Ortsbezirk Bad Münster am Stein – Ebernburg, sondern nur unter dem sperrigen und der Überzahl normaler Einwohnerinnen und Einwohner unbekannten Begriff „Gebietsänderungsvertrag“?

Auch die Eingemeindungsverträge der vier älteren Ortsbezirke sind auf der Stadtseite nicht nachzulesen. Warum wurde in § 5 ausdrücklich bestimmt, dass „… keine Mittel fließen“? Auf der Stadtseite werden die beiden von BME geerbten Städtepartnerschaften seit einigen Monaten mit den beiden vor 2014 von Bad Kreuznach geschlossenen Partnerschaften gleichgestellt. Da heißt es nun wörtlich: „Bad Kreuznach hat vier Städtepartnerschaften besiegelt.

Mit Bourg-en-Bresse in Frankreich 1963, mit dem brandenburgischen Neuruppin 1990 und seit der Fusion mit Bad Münster am Stein-Ebernburg im Jahr 2014 gehören auch deren französische Partnergemeinde Poilly-sur-Loire und (1968) und die Sickingenstadt Landstuhl (1998) dazu. Ich habe das vielleicht nicht mitbekommen und bitte daher um Mitteilung, wann und durch wen die Bestimmung in § 5 des Fusionsvertrages geändert wurde.

Ganz ausdrücklich bitte ich um Mitteilung, wann ein entsprechender Beschluss im Rat der Stadt gefasst wurde, der es ermöglicht, dass zur Förderung der Partnerschaften mit Poilly-sur-Loire und Landstuhl „Mittel fließen“ dürfen. Diesbezüglich bitte ich zunächst einmal darum, dass Sie bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bzw. dem rheinland-pfälzischen Innenministerium die Rechtsauskunft einholen, wie trotz der entgegenstehenden Bestimmung des Fusionsvertrages die beiden früheren BME-Partnerstädte bzw. die Partnerbeziehungen zu diesen finanziell mit denen zu Bourg-en-Bresse und Neuruppin gleichgestellt werden können.

Also ob hier eine Änderung des Fusionsvertrages notwendig ist (und wie diese ggf. erreicht werden könnte) oder ob ein einfacher Stadtratsbeschluss ausreicht. Sollte letzteres der Fall sein, rege ich schon jetzt an, einen solchen Beschluss zu fassen und kündige einen entsprechenden Antrag an. Ausdrücklich bitte ich Sie, diese meine Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung aufzunehmen und im Ratsinformationssystem einzustellen. Mit den besten Wünschen für eine gute Entwicklung der Stadt im neuen Jahr verbleibe ich mit freundlichem Gruß Karl-Heinz Delaveaux“