Kreis: verschmutzte oder kontaminierte Textilien gehören in die Restmülltonne

Mit Beginn des neuen Jahres gelten seit dem 1. Januar 2025 neue Regelungen für die Entsorgung alter Textilien und Stoffe. Die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle gilt ab sofort EU-weit und gibt vor, dass die Städte und Landkreise in Deutschland Alttextilien getrennt von anderen Abfällen sammeln, damit sie wiederverwendet oder recycelt werden können. So sollen Ressourcen so lange wie möglich im Nutzungskreislauf enthalten bleiben. Im Landkreis Bad Kreuznach ist die Getrenntsammlung von Alttextilien flächendeckend möglich.

Vieles, was in die Altkleidercontainer eingeworfen oder dort beigestellt wird, gehört eigentlich in die Restmülltonne.

Die Getrenntsammlungspflicht ist damit umgesetzt, für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch die neue Regelung vorerst nichts. Noch tragbare, gut erhaltene Altkleider und Schuhe (paarweise) sowie Bett- und Tischwäsche können wie gewohnt in den Sammelcontainern entsorgt werden. Damit die Getrenntsammlung für die Bürgerinnen und Bürger kostengünstig umgesetzt werden kann, kommt es auf die Qualität und die sorgfältige Trennung von Alttextilien an. Stark beschädigte, verschmutzte oder kontaminierte Textilien sollten weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.

Denn ihnen ist derzeit keine Weiterverwendung und kein Recycling sinnvoll umsetzbar. Aktuell sind die Recyclingkapazitäten ausgelastet und die Nachfrage nach Produkten wie Putzlappen oder Dämmstoffen ist gesättigt. In Deutschland werden viele Alttextilien gesammelt, sodass es hierzulande keine Frage der Menge sondern der guten Qualität ist, damit die Altkleider auch einen Absatzmarkt finden können. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Bad Kreuznach bedankt sich für die Mitarbeit bei der verantwortungsvollen Entsorgung von Alttextilien.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach