Die allermeisten Stadtwerke-Kunden wissen das noch gar nicht. Denn eine individuelle Information des Versorgers über die 10,7%-Erhöhung des Wasserpreises zum 1.1.2025 gab es bisher nicht. Die Empörung bei jenen, die aufgrund der Berichterstattung und Kommentierung durch tourismusbeitrag-so-nicht.de davon erfahren haben, ist erheblich. Nicht nur die Erhöhung als solche wird kritisiert. Sondern vor allem der von den Stadtwerken benannte Zeitplan (Beschluss am 19.12.2024 für den 1.1.2025), der als „überfallartig“ und „hammerhartes Weihnachtsgeschenk“ bezeichnet wird.
Und dann wird die aus Sicht der Betroffenen „vollkommen unzureichende Information“ zu den Hintergründen der Preiserhöhung mit deutlichen Worten beklagt. Dank der Fraktion FWG / BüFEP wird sich Ende des Monats auch der Stadtrat mit dem Thema beschäftigen müssen. In ihrem entsprechenden Antrag verlangen die beiden erfahrenden Stadtratsmitglieder Wilhelm Zimmerlin und Karl-Heinz Delaveaux, ausdrücklich unter Bezugnahme auf ihre in der Gemeindeordnung garantierten Rechte, die Beantwortung einer Reihe von Fragen. Demnach muss Oberbürgermeister Emanuel Letz, der die Preiserhöhung intern genehmigt hatte, jetzt die Kalkulation offenlegen.
FWG und BüFEP verlangen darüber hinaus Details der Jahresabschlüsse für die Sparte „Trinkwasser“ der Jahre 2022, 2023 und 2024. Und werfen eine zentrale Frage auf, die im Kreis der Trinkwasser-Zwangskunden ebenfalls eine Rolle spielt: „aufgrund welcher Sach- und Rechtslage wird in Bad Kreuznach Trinkwasser mit Gewinnbeteiligung privatwirtschaftlicher Investoren verkauft?“ Die Antwort darauf wird auch von den Einwohner*Innen der Verbandsgemeinden Bad Kreuznach und Rüdesheim interessiert verfolgt. Denn diese werden zum Teil auch von den Stadtwerken mit Trinkwasser versorgt.
Interessant dürfte auch werden, wie OB Letz die Tatsache erklärt, dass er zu den drei Trinkwasserpreiserhöhungen allein in seiner Amtszeit bis heute kein Wort in den öffentlichen Sitzungen der städtischen Gremien verloren hat. Und dann könnte es in der Sitzung am 30.1.2025, kaum mehr als drei Wochen vor der Bundestagswahl, für die dort (anders als FWG / BüFEP) antretenden und im Stadtrat vertretenen Parteien zum Schwur kommen. Wenn nämlich Wilhelm Zimmerlin und Karl-Heinz Delaveaux ihren bereits angekündigten Transparenzantrag stellen.
Der Antrag von FWG / BüFEP zur Erhöhung der Trinkwasserpreise im Wortlaut:
„Antrag auf Unterrichtung des Stadtrates für die nächste Stadtratssitzung zu den Wasserpreiserhöhungen der Stadtwerke
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit stellt die Fraktion FWG und BüFEP den Antrag, den folgenden Top in die Tagesordnung des nächsten Stadtrates aufzunehmen: Unterrichtung des Stadtrates (§ 33 Abs. 3 Satz 1 GemO) über die Trinkwasserpreiserhöhungen der Stadtwerke, nebst Beantwortung der folgenden Fragen in einer für die Allgemeinheit nachvollziehbaren Weise:
1. Wer hat wann die aktuellen Trinkwasserpreiserhöhungen durch die Stadtwerke beraten und beschlossen?
2. Welche Kalkulationen und welche Erfolgsrechnungen liegen diesen Preiserhöhungen zugrunde?
3. Wie sehen die Jahresabschlüsse der Stadtwerke für 2022, 2023 und 2024 (ggf. vorläufig) für die Sparte „Trinkwasser“ im Detail aus?
4. Aufgrund welcher Sach- und Rechtslage wird in Bad Kreuznach Trinkwasser mit Gewinnbeteiligung privatwirtschaftlicher Investoren verkauft? (Bitte in diesem Zusammenhang die historische Entwicklung der Trinkwassersparte bei der Neugestaltung des Stadtkonzerns in den neunziger Jahren anschaulich darstellen und die ansonsten landesweit geltende Rechtslage erläutern.)
5. Aus welchen Gründen erfolgte in den öffentlichen Sitzungen der städtischen Gremien keinerlei Information über die Trinkwasserpreiserhöhungen durch die Stadtwerke?
Wir behalten uns ausdrücklich vor, unter dem diesem Tagesordnungspunkt im Lichte der dargebotenen Informationen Anträge zur Sache zu stellen.
Begründung:
Zum 1. Januar 2025 haben die Stadtwerke den Trinkwasserpreis (Mengenpreis) um 10,7 Prozent sowie zum Neujahrstag 2024 um 6,1 Prozent erhöht. Auch der Grundpreis pro Zähler stieg deutlich an (13,5%/5,7%); ebenso der Jahrespreis für Hauswasserzähler (9,7%/5,7%). Über diese Preiserhöhungen wurde weder im Stadtrat noch im Hauptausschuss noch im Finanzausschuss noch in anderer Weise durch die Stadtverwaltung vorab und umfassend informiert.
Das hat zur Folge, dass weder die gewählten Mandatsträgerinnen und -träger den betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern Auskunft geben noch die betroffenen Haushalte und Unternehmen auf der Stadtseite die Hintergründe erfahren können. Auch die Stadtwerke machen keinerlei Angaben zu den Gründen für die weit über der amtlichen Inflationsrate liegenden Preissteigerungen. Trinkwasser ist ein öffentliches Gut und unverzichtbares Lebensmittel.
Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung ist deshalb ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und Pflichtaufgabe der Kommunen. Nach unserer Kenntnis ist das Versorgungsgebiet der Bad Kreuznacher Stadtwerke das einzige im Land Rheinland-Pfalz, in dem eine teils in privater Hand befindliche Kapitalgesellschaft Trinkwasser anbietet und die erwirtschafteten Gewinne für fremde Zwecke ausschüttet. Diese Tatsachen sind insofern von Bedeutung, als die Stadtwerke im hiesigen Versorgungsgebiet eine Monopolstellung inne haben.
Anders als etwa bei Strom und Gas können die Kundinnen und Kunden den Trinkwasserversorger nicht wechseln. Schon aus diesen Umständen ergibt sich aus unserer Sicht – und diese haben wir in den vergangenen Jahren auch immer wieder deutlich gemacht – eine ganz besondere Verpflichtung zu Transparenz und Information. Diese Mindestansprüche an demokratischer Teilhabe wurden nach unserer Auffassung von der Stadtverwaltung leider wieder nicht eingehalten. Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Zimmerlin (Fraktionsvorsitzender), Karl-Heinz Delaveaux (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)“