Hat der 42jährige aus Baumholder Cognac und Whiskey geklaut?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (6.1.2025) um 9 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1044 Js 19140/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 42 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende November 2023 aus einem Lebensmittelmarkt in Birkenfeld acht Flaschen Spirituosen im Gesamtwert von 281,92 Euro entwendet haben.

Fall 2:

Ferner soll der Angeklagte Mitte Februar 2024 aus einem Lebensmittelmarkt in Baumholder zwei Flaschen Cognac und zwei Flaschen Whiskey im Gesamtwert von 140,96 Euro entwendet haben. Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Taten vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein im Wesentlichen bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach