Karl-Heinz Delaveaux: Seeger kann das nicht an die Gewobau zahlen

Mehrere tausend Bad Kreuznacher*Innen leben in Wohnungen der Gewobau. Die von rund 20 Mitarbeitenden der Wohnungsbaugesellschaft verwaltet werden. Weder die Mieter noch das Personal haben Karl-Heinz Seeger als Geschäftsführer eingestellt. Und auch nicht im März 2024 fristlos entlassen. Diese Entscheidungen hat führend die Gesellschafterversammlung getroffen, in der allein die Stadt Bad Kreuznach das Sagen hat. Sie verfügt über 84,16% der Anteile. Weitere Gesellschafter sind die Stadtwerke, der Landkreis, die Provinzialversicherung, die Dr. Jacob GmbH, die Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück und die Allit AG.

Stadtratsmitglied Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.)

Mittlerweile summieren sich die Forderungen der Gewobau gegen ihren Ex-Geschäftsführer auf über eine Million Euro. Trotzdem hat die Wohnungsbaugesellschaft einem Vergleich zugestimmt, mit dem das Arbeitsverhältnis nicht fristlos, sondern rückwirkend zum 30.6.2024 beendet wird. Und Seeger von der Gewobau 100.000 Euro erhält. Dieser Widerspruch zwischen den Schadenersatzforderungen auf der eine Seite und der sechsstelligen Zahlung auf der anderen beschäftigte im November und Dezember des vergangenen Jahres auch den Rat der Stadt Bad Kreuznach. Dort kam eine Information zur Sprache, die von tourismusbeitrag-so-nicht.de bereits am 27.11.2024 berichtet wurde.

Als ein Ergebnis der Verhandlung vor dem Landgericht in der Sache Seeger gegen Gewobau (Aktenzeichen: 4 O 98/24) am 26.11.2024. Demnach betragen allein die Kosten für die Prüfung der Seeger-Geschäftsführertätigkeit der vergangenen Jahre Stand November 2024 über 500.000 Euro. Und damit mehr als doppelt so viel, wie die angeblichen oder tatsächlichen Schäden, die zur fristlosen Entlassung Seegers führten. In der Stadtratssitzung am 28.11.2024 wollte daher Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.) von Oberbürgermeister Emanuel Letz (FDP) wissen, wieso ein so teures Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Delaveaux bezeichnete seinen Vorstoss als „einfache Frage“:

„Wenn man ein Gutachten in Auftrag gibt, von dem man weiss, dass es mindestens 350.000 Euro kostet und so ein bisschen die Vorstellung hat, dass der ehemalige Geschäftsführer das nicht zurückzahlen kann, das ist ja wohl bekannt, warum macht man sowas überhaupt? Was haben wir da für einen Gewinn von diesem Gutachten?“ wollte Karl-Heinz Delaveaux wissen. Und fuhr fort: „wenn es jetzt noch eine halbe Million kostet, dann ist es ja noch mehr. Wo war der Sinn? Was haben wir durch dieses Gutachten erreicht? Es hat ja wohl nichts mit der Kündigung zu tun, sonst gäbs ja dort keinen separaten Vergleich mit 100.000 Euro. Für was war das Gutachten?“

Um ganz sicher zu gehen auch verstanden zu werden, wiederholte Delaveaux: „was wollten wir damit gewinnen? Ich möchte es verstehen. Ich wundere mich was das soll“. Um dann deutlich zu werden: „allein wenn man ein bisschen kaufmännisch denken kann, gibt man keine halbe Million aus, wenn man weiss, man kann nichts kriegen. Das habe ich einfach nicht verstanden“. Oberbürgermeister Emanuel Letz reagierte in seiner Antwort auf die Delaveaux-Fragen sehr kurz: „das ist rein spekulativ, was Sie jetzt äussern. Es war ein Beschluss unter den Gesellschaftern, der Aufsichtsrat war auch mit eingebunden. Mehr sage ich dazu nicht“.