Diebstähle mal mit Körperverletzung mal mit Sachbeschädigung

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am morgigen Montag (23.12.2024) um 9 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1024 Js 6330/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 46 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung (Fall 1), Diebstahls in weiteren sechs Fällen (Fälle 2 bis 5 sowie Fälle 7 und 8), Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung (Fall 6) sowie Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz (Fall 9) zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende November 2023 in einem Geschäft in Bad Kreuznach zwei Parfüms im Gesamtwert von 423,96 Euro in seine mitgeführte Umhängetasche in der Absicht eingesteckt haben, die Waren nicht zu bezahlen. Der Angeklagte sei hierbei von dem Ladendetektiv beobachtet worden und sodann von diesem angesprochen worden. Der Angeklagte habe daraufhin an dem Ladendetektiv vorbeigehen wollen.

Der Ladendetektiv habe sich dem Angeklagten in den Weg gestellt und diesen mit den Händen ein Stück zurückgeschoben. Als Reaktion hierauf soll der Angeklagte mit der Faust in Richtung des Gesichtes des Ladendetektivs geschlagen haben. Der Ladendetektiv habe dem Schlag jedoch ausweichen können und dem Angeklagten dann seinerseits mit der Faust in das Gesicht geschlagen. Der Ladendetektiv habe den Angeklagten schließlich bis zum Eintreffen der Polizei am Boden fixiert.

Fälle 2 bis 5 sowie Fall 7:

Im Zeitraum von Mitte März 2023 bis Ende August 2023 soll der Angeklagte in fünf Fällen jeweils in Geschäften in Bad Kreuznach Waren mit einem jeweils unteren dreistelligen Wert eingesteckt haben bzw. unter seiner Kleidung verwahrt haben und damit jeweils den Kassenbereich passiert haben, ohne die Waren zu bezahlen.

Fall 6:

Mitte September 2023 soll der Angeklagte in einem Parkhaus in Bad Kreuznach die Scheibe eines dort geparkten Pkw eingeschlagen haben, um den Pkw nach stehlenswerten Gegenständen zu durchsuchen. Aus dem Pkw soll er sodann eine 1-Euro-Münze entwendet haben.

Fall 8:

Mitte Oktober 2023 soll sich der Angeklagte zusammen mit einer unbekannt gebliebenen Frau in einem Geschäft in Bad Kreuznach aufgehalten haben. Der Angeklagte und die Frau sollen den gemeinsamen Plan gefasst haben, eine Jacke im Wert von 250 Euro aus dem Geschäft mitzunehmen, ohne diese zu bezahlen. In Ausführung dieses Plans soll die Frau die Jacke angezogen haben und zusammen mit dem Angeklagten in Richtung Ausgang gegangen sein. Am Ausgang seien der Angeklagte und die Frau von dem Ladendetektiv angesprochen worden. Der Angeklagte soll den Ladendetektiv daraufhin angeschrien haben und zusammen mit der Frau mitsamt der Jacke geflüchtet sein.

Fall 9:

Anfang Oktober 2023 habe die Kreisverwaltung Bad Kreuznach gegen den aus Litauen stammenden Angeklagten ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Dauer von acht Jahren erlassen. Obwohl dem Angeklagten dieses Verbot bekannt gewesen sei, soll er in der Folgezeit (wieder) in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilweise geständig eingelassen. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 3.1.2025 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach