Beobachtet und kommentiert von Claus Jotzo
„Keine der Parteien hat den Vergleich widerrufen.“ Das hat die Vorsitzende Richterin (Susanne Telscher-Kolb) dem Pressesprecher am Landgericht Bad Kreuznach, Daniel Wahn, auf Anfrage der Redaktion von tourismusbeitrag-so-nicht.de mitgeteilt. Der Nicht-Widerruf durch die Gewobau GmbH ist nicht überraschend. Denn bereits am Donnerstag vergangener Woche (12.12.2024) hatte der Stadtrat darauf verzichtet, die vor Gericht am 26.11.2024 getroffene Vereinbarung zurückzurufen. Die in diesem Zusammenhang öffentlich angeführten Gründe machten aber einen Widerruf durch Ex-Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger wahrscheinlicher.
Denn anders als noch im März diesen Jahres stellte Oberbürgermeister Emanuel Letz die Position der Wohnungsbaugesellschaft den Stadtratsmitgliedern nunmehr als wesentlich weniger gefestigt dar. Der OB betonte in einer zur Vermeidung von Fehlern abgelesenen Erklärung die Risiken einer weiteren Prozessführung. Vor neun Monaten wurde noch ganz anders formuliert. Im März 2024 hatte der Oberbürgermeister die fristlose Entlassung von Gewobau Ex-Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger sowohl in einer Presseerklärung als auch vor dem Stadtrat als unumgänglich erklärt. Und eine Sonderprüfung des Geschäftsbetriebes des Wohnungsbaugesellschaft durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) angekündigt.
Wörtlich sagte Emanuel Letz am 21.3.2024 zu: „wir werden Sie nach Abschluss der Prüfung zeitnah informieren”. Aufgrund der Prüfungsergebnisse wurden im vergangenen Sommer zwei weitere Kündigungen gegen Karl-Heinz Seeger ausgesprochen. Eine konkrete Information zu den gegen den langjährigen Geschäftsführer erhobenen Vorwürfen erfolgte – entgegen der schriftlichen Zusage – bis heute nicht. Auch in der Stadtratssitzung vor acht Tagen redete der Emanuel Letz überhaupt nur deshalb zur Sache, weil er durch einen Antrag Wilhelm Zimmerlin (Fraktion FWG / BüFEP) dazu gezwungen wurde. Der OB blieb dabei schmallippig.
Und bestätigte weniger Details, als bereits in der öffentlichen Verhandlung vor dem Landgericht zur Sprache kamen. Ergänzend führte Emanuel Letz zu den von Wilhelm Zimmerlin deutlich angesprochenen Unterschieden in der Einschätzung der Gewobau zu deren Verfahrensaussichten an, dass die bei der Wohnungsbaugesellschaft liegende Beweislast durch den Tod des von dieser beauftragten Firma des Unternehmers Thomas Sapper wegen des Tod geschwächt sei. Bei sachkundigen Zuhörer*Innen löste das ein Aufmerken aus. Denn Sapper starb bereits am 2.2.2024 bei einem tragischen Unfall auf der der Bundesstrasse 48 westlich von Altenbamberg.
Also über sechs Wochen, bevor Emanuel Letz am 21.3.2024 die fristlose Entlassung Seegers befürwortete. Durch die in der Rhein-Zeitung veröffentlichte Todesanzeige der Familie und den seit dem 6.2.2024 im Internet verbreiteten Nachruf des Bundesverbandes für Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft (BWA), dessen Präsident Sapper war, war die Todesnachricht öffentlich bekannt. Wilhelm Zimmerlin sieht mit einer Zahlung von 100.000 Euro Seegers Abgang „mit Handschlag vergoldet“. Und für die von Letz gegen Seeger angekündigte Schadensersatzklage über einer Million Euro keine Perspektive (weitere Beiträge folgen).