Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am morgigen Dienstag (17.12.2024) um 9:15 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1043 Js 1267/20) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 55 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Langen (Hessen) in sechs Fällen gewerbsmäßigen Betrug vor, wobei er in drei Fällen einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt haben soll.
Der Angeklagte soll im Mai 2016 ein Unternehmen gegründet haben, welches als Genossenschaft rechtlich ausgestaltet habe werden sollen. Vorgeblicher Zweck des Unternehmens sei gewesen, Einlagen und wiederkehrende Mitgliedsbeiträge der zu werbenden Mitglieder in Immobilien gewinnbringend zu investieren und den Mitgliedern dann eine deutlich über dem Marktzins liegende Rendite auszuschütten.
Zur Anwerbung der Mitglieder soll er unter anderem eine männliche Person, die als Versicherungs- und Finanzberater und Makler tätig gewesen sei und die deutsche Gebärdensprache beherrsche, gewonnen haben. In der Folgezeit soll es dem Angeklagten auch durch Ausnutzung des besonderen Vertrauensverhältnisses, welche die vorgenannte männliche Person auf Grund seiner Fähigkeit zur Gebärdensprache gehabt habe, hörgeschädigte Personen als Mitglieder zu gewinnen, welche sodann auch entsprechende Geldüberweisungen auf das Konto des Unternehmens veranlasst hätten.
Die gewonnenen Mitglieder sollen im Zeitraum von August 2016 bis August 2020 insgesamt 795.376,50 Euro auf das Konto des Unternehmens überwiesen haben. Der Großteil der Mitgliedsbeiträge und der Einlagen seien vom Angeklagten entsprechend seiner von Anfang an gefassten Absicht für private Zwecke oder für Anlagengeschäfte auf eigene Rechnung verbraucht worden. Einige der Mitglieder sollen durch die geleisteten Zahlungen einen bedeutenden Teil ihres Vermögens bzw. ihrer Altersversorgung eingebüßt haben. Fortsetzungstermine sind auf den 3.1.2025, 9.1.2025, 15.1.2025, 22.1.2025, 23.1.2025, 30.1.2025 und den 7.2.2025 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach