Die Zuständigkeiten sind klar geregelt: die Ermittlungen der Verantwortlichen für illegale Müllablagerungen sind von der Kreisverwaltung vorzunehmen. Die bleibt aber fortgesetzt untätig. Für das Einsammeln dieser Abfälle ist der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig. Bei der kleinen Grünanlage an der Einmündung der Müllergasse in die Wilhelmstrasse ist das die Stadt Bad Kreuznach. Die ist allerdings nicht verpflichtet, sofort tätig zu werden. Weggeräumt werden muss der Müll erst, wenn er eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt.
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Eine optische Verunstaltung des Stadtbildes ist kein zwingender Grund. Zudem hat die Stadt keine juristische Handhabe gegen den Kreis. Sie kann, wie private Grundstückseigentümer auch, lediglich Anzeigen schreiben. Die tourismusbeitrag-so-nicht.de-Redaktion macht das seit Jahren. Und erhält nicht einmal die erbetenen Eingangsbestätigungen. Soweit zur angeblichen Bürgerfreundlichkeit der Kreisverwaltung. Zu der der Erste Kreisbeigeordnete Oliver Kohl (SPD) nichts beträgt.
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