Regional aktiver Intensivtäter wehrt sich gegen Freiheitsstrafe

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (17.12.2024) um 9:45 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1025 Js 15002/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 34 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen versuchten Betruges, Diebstahls in fünf Fällen, Erschleichen von Leistungen, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung sowie einer weiteren Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende April 2023 in einem Bekleidungsgeschäft in Mainz das Etikett einer Hose mit einem Preis von 149,99 Euro gegen das Etikett einer Hose mit einem Preis von 44,99 Euro ausgetauscht haben. Der Angeklagte soll hierbei beabsichtigt haben, die teurere Hose zu einem Preis von lediglich 44,99 Euro zu erwerben. Dem Kassierer soll an der Kasse jedoch das vertauschte Etikett aufgefallen sein.

Fall 2:

Mitte August 2023 soll der Angeklagte in Gau-Algesheim aus einem unverschlossenen Lkw Bargeld in Höhe von 65 Euro entwendet haben.

Fall 3:

Anfang September 2021 soll der Angeklagte in einem Bekleidungsgeschäft in Bad Kreuznach drei Herrenjeanshosen im Wert von jeweils 39,99 Euro sowie eine Herrenweste im Wert von 59,99 Euro in eine von ihm mitgeführte Tasche gesteckt haben, nachdem er zuvor die Preisschilder abgerissen habe. Anschließend habe er sich zur Kasse begeben, wo er von einem Ladendetektiv gestoppt worden sei.

Fall 4:

Anfang November 2023 soll der Angeklagte in Mainz aus der nicht verschlossenen Fahrerkabine eines Handwerkertransporters einen Rucksack entwendet haben, in welchem sich unter anderem Werkzeuge im Gesamtwert von 535 Euro befunden haben sollen.

Fall 5:

Ende Januar 2023 soll der Angeklagte in einem Bekleidungsgeschäft Jacke, Socken und einen Schal im Gesamtwert von 84,00 Euro entwendet haben.

Fall 6:

Mitte Februar 2023 soll der Angeklagte in einer Shishabar in Bad Kreuznach die Bauchtasche des Inhabers der Bar, welche die Schlüssel, Bargeld und persönliche Papiere des Inhabers enthalten habe, und einen Gesamtwert von 1.500 Euro gehabt habe, entwendet haben.

Fall 7:

Ende Oktober 2022 soll der Angeklagte am Bahnhof in Bad Kreuznach in Streit mit einer Frau geraten sein. Gegenüber den aus diesem Anlass sodann verständigten Polizeibeamten soll der Angeklagte unter anderem mehrfach die Äußerung „fuck you“ getätigt haben und diese mehrfach jeweils als „Arschloch“ bezeichnet haben.

Fall 8:

Kurze Zeit nach der vorgenannten polizeilichen Maßnahme soll der Angeklagte, ohne im Besitz einer gültigen Fahrkarte gewesen zu sein, den Zug der Linie RE3 von Bad Kreuznach in Richtung Gensingen-Horrweiler benutzt haben. Er sei bei dieser Fahrt von einem Mitarbeiter kontrolliert worden, der schließlich die Polizei verständigt habe, da der Angeklagte den Zug nicht freiwillig verlassen habe.

Fall 9:

Nachdem der Angeklagte von einem verständigten Polizeibeamten in Gensingen aus dem Zug eskortiert worden sei, soll der Angeklagte am Bahnsteig in Richtung des Gesichts des Polizeibeamten gespuckt haben. Der Polizeibeamte habe jedoch ausweichen können. Sodann soll der Angeklagte seine Fäuste geballt und zum Schlag in Richtung des Polizeibeamten ausgeholt haben.

Dieser habe den Angeklagten daraufhin zu Boden gerungen, wobei das rechte Fußgelenk des Polizeibeamten hierbei schmerzhaft umgeknickt sei, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe. Als der Angeklagte auf dem Boden gefesselt worden sei, habe er weiter versucht den Polizeibeamten zu bespucken und nach diesem zu treten. Auch soll er den Polizeibeamten hierbei unter anderem als „Arschloch“ bezeichnet haben. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilweise geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach