Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (16.12.2024) um 9 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 1243/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 31 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Hackenheim wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Zudem hat das Amtsgericht Bad Kreuznach den Angeklagten wegen eines weiteren Falles des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der beiden Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte, dem im Februar des Jahres 2020 die Fahrerlaubnis entzogen worden sei, soll im Zeitraum von Mitte Juni 2022 bis Anfang Juli 2023 in vier Fällen jeweils mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Bretzenheim und Bad Kreuznach teilgenommen haben. Hierbei sei er sich jeweils bewusst gewesen, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach