Die Frau starb an 59 Messerschnitten – der Angeklagte fordert Freispruch

Der im „Ellerbachstrassen“-Mord angeklagte 55jährige hat zwei Strafverteidiger. Einen selbst gewählten. Und einen vom Landgericht ihm zugeordneten Pflichtverteidiger. Das Gericht wollte mit dieser geschäftsüblichen Maßnahme Verfahrenstricks verhindern und sicherstellen, dass der Angeklagte durchgängig anwaltlich beraten ist. Beide Rechtsanwälte sind in gleichem Umfang zur Unterstützung ihres Mandanten verpflichtet. Beide haben den rund ein Dutzend Hauptverhandlungstagen, in denen das Gericht das Tatgeschehen aufklärte, persönlich beigewohnt. Und kamen doch zu ganz anderen Ergebnissen.

Das Landgericht Bad Kreuznach wird sein Urteil am 18.12.2024 verkünden. Die Uhrzeit wurde neu auf 10 Uhr neu festgesetzt.

Der Wahlverteidiger forderte am gestrigen Verhandlungstag (13.12.2024) einen Freispruch für seinen Mandanten. Der Pflichtverteidiger beantragte eine Verurteilung nicht wegen Mordes und verzichtete auf eine Beschreibung des angemessenen Strafmaßes. Für Beobachter*Innen der 13 Verhandlungstage ist der Freispruchantrag insbesondere nach den Ausführungen der Gerichtsmedizin kaum nachvollziehbar. Die Behauptung, die Getötete habe aufgrund einer Depression Selbstmord begangen und sich einen Teil der 59 Messerstiche selbst zugefügt, nachdem sie bereits einen hohen Blutverlust erlitten und möglicherweise ins Koma gefallen war, erscheint diesen „extrem abwegig, eigentlich menschenverachtend“.

Das Opfer starb Ende April 2024 in der ehelichen Wohnung in der Ellerbachstrasse an hohem Blutverlust in Kombination mit einer Luftembolie und einem Lungenkollaps. Die Taktik des Pflichtverteidigers dagegen ist nachvollziehbar. Denn der Unterschied zwischen Mord und einem anderen Tötungsdelikt liegt in der erheblich abweichenden Dauer der Haftstrafe. Zudem kann das Landgericht, wenn es keines der Mordmerkmale ausurteilen würde, auch ohne Geständnis des Angeklagten etwa auf Totschlag erkennen. Das dritte Plädoyer, das der Nebenklage, schloss sich vollinhaltlich der Staatsanwaltschaft an. Diese hatte eine lebenslängliche Haftstrafe gefordert und dem bislang nicht vorbestraften Angeklagten türkischer Nationalität Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen.