Das Tötungsdelikt in der Ellerbachstrasse im April diesen Jahres sorgte überregional für Aufsehen. Eine 44jährige türkischstämmige Frau war von der Polizei blutüberströmt in ihrer Wohnung gefunden worden. Der Gerichtsmediziner zählte später 59 Schnitt- und Stichverletzungen. Als dringend Tatverdächtiger wurde damals der 55jährige Ehemann der Frau verhaftet und bereits im Herbst diesen Jahres vor das Bad Kreuznach Landgericht gestellt. In den Augen der Strafverfolger handelte der Mann mit zwei Küchenmessern aus Eifersucht, da er den Verdacht hegte, dass seine Frau eine Affäre mit einem anderen Mann habe.
In der Darstellung des Angeklagten soll sich die Frau die Verletzungen in Selbstmordabsicht selbst zugefügt haben. Für diese Sichtweise ergaben sich in der bisher 12tägigen Hauptverhandlung allerdings keine relevanten Hinweise. So überrascht es nicht, dass die Bad Kreuznacher Staatsanwaltschaft in der gestrigen Gerichtsverhandlung in ihrem Abschlussplädoyer lebenslange Haft für den Angeklagten forderte, weil sie das Mordmerkmal „niedrigen Beweggründe“ als bewiesen annimmt. Die Plädoyers des Verteidigers sowie des Nebenklagevertreters werden am nächsten Verhandlungstag, dem Freitag dieser Woche (13.12.2024) gehalten.