Idar-Obersteiner Amtsgericht verurteilt ausländerfeindliche Intensivtäterin

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Dienstag (10.12.2024) um 10 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 1181/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 40 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Traben-Trarbach wegen Diebstahls in sechs Fällen, Trunkenheit im Verkehr, mehreren Fällen der Beleidigung, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung und in einem Fall in Tateinheit mit Volksverhetzung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagte soll unter anderem im Zeitraum von Januar 2023 bis Februar 2024 in Geschäften in Birkenfeld und Idar-Oberstein in sechs Fällen Waren in der vorgefassten Absicht entwendet haben, diese nicht zu bezahlen. In einem dieser Fälle soll sie, nachdem sie bei der Entwendung beobachtet worden sei, eine Mitarbeiterin mit ausländerfeindlichen und ehrverletzenden Begriffen betitelt haben sowie einer anderen Mitarbeiterin auf den Arm geschlagen haben. 

Ferner soll sie unter anderem Mitte Oktober 2023 bei einer Zugfahrt mit der Linie RE 1 zwischen Mettlach und Konz einen Polizeibeamten mit ausländerfeindlichen und ehrverletzenden Begriffen tituliert haben und geäußert haben, dass der Beruf des Polizisten nur „reinen Deutschen“ vorbehalten sei. Auch soll sie gegenüber dem Polizisten in Bezug auf eine im selben Zugabteil sitzende Frau mit Kopftuch geäußert haben, dass „diese Drecks-Ausländer zurück in ihr Land sollten und hier ohnehin nur von dem Geld der Deutschen lebten“.

Ihr soll es dabei darum gegangen sein, in Deutschland lebende Menschen mit Migrationshintergrund als minderwertige Mitbürger darzustellen und ihnen die Menschenwürde sowie das Lebensrecht im Bundesgebiet abzusprechen. Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach