Billigt der Stadtrat die 100.000 Euro-Zahlung an Karl-Heinz Seeger?
Am 19. Dezember um Mitternacht läuft eine für die Gewobau wichtige Frist ab. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, den am 26.11.2024 vor dem Landgericht Bad Kreuznach geschlossenen Vergleich mit Ex-Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger zu widerrufen. Darin hat sich die städtische Wohnungsbaugesellschaft verpflichtet, das im März 2024 fristlos gekündigte Arbeitsverhältnis mit Seeger erst zum 30.6.2024 … Billigt der Stadtrat die 100.000 Euro-Zahlung an Karl-Heinz Seeger? weiterlesen
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