Am 19. Dezember um Mitternacht läuft eine für die Gewobau wichtige Frist ab. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, den am 26.11.2024 vor dem Landgericht Bad Kreuznach geschlossenen Vergleich mit Ex-Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger zu widerrufen. Darin hat sich die städtische Wohnungsbaugesellschaft verpflichtet, das im März 2024 fristlos gekündigte Arbeitsverhältnis mit Seeger erst zum 30.6.2024 aufzulösen und dem Ex-Geschäftsführer insgesamt 100.000 Euro zu zahlen.
Und das, obwohl die Gewobau ihre gegen Karl-Hainz Seeger gerichtete Forderung mit mehr als einer Million Euro beziffert. Bereits für die zurückliegende Sonderstadtratssitzung am 28.11.2024 hatte Wilhelm Zimmerlin für die Fraktion FWG / BüFEP Aufklärung dieses Widerspruches und Informationen zu den Hintergründen des Rechtsstreites gefordert. Weil die formalen Voraussetzungen für seinen Antrag Ende November nicht gegeben waren, hatte das erfahrene Stadtratsmitglied hilfsweise die Behandlung in der Sitzung am 12. Dezember verlangt.
Dem ist Oberbürgermeister Emanuel Letz nachgekommen. Und hat den Antrag als Tagespunkt 18 aufgenommen. Im nichtöffentlichen Teil. Nach dem erklärten Willen des OB sollen die Einwohner*Innen, denen die Gewobau GmbH letztlich zu einem grossen Teil gehört, auch neun Monate nach der fristlosen Seger-Entlassung nicht erfahren, wie deren Geld ausgegeben wird. Durch die nichtöffentliche Behandlung verhindert Letz zudem, dass das Abstimmverhalten der Stadtratsmitglieder von deren Wähler*Innen wahrgenommen werden kann (weiterer Bericht folgt).
Der Antrag der Fraktion FWG / BüFEP „Geplanter Vergleich zwischen der Gewobau und dem ehemaligen Geschäftsführer Seeger, Drucksachennummer 24/406, im Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, hiermit stellen wir den folgenden Antrag für die Stadtratssitzung am 12. Dezember 2024:
1. Unterrichtung des Stadtrates über die Pro- und Kontra-Argumente zum geplanten Vergleich,
2. Abhängig von den Informationen aus Ziff. 1 und deren Bewertung: Erteilung einer Weisung
des Stadtrates an den Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung (Beibehaltung oder Widerruf des Vergleichs). Am 26. November 2024 fand am Landgericht Bad Kreuznach die Verhandlung im Vergütungsstreit zwischen der Gewobau und ihrem am 20. März 2024 fristlos entlassenen Geschäftsführer statt. Dabei kamen erschreckende Zahlen zutage, u.a.: die Gewobau habe ihren vom Ex-Geschäftsführer verursachten Schaden auf rund eine Million Euro beziffert.
Diese Summe ergebe sich aufgrund der von den Gesellschaftern der Gewobau in Auftrag gegebenen Prüfung durch die Firma PwC. Die Kosten für die PwC-Prüfungen beliefen sich auf ca. 0,5 Millionen Euro. Die Parteien verhandelten unter Moderation des Gerichts über einen möglichen Vergleich; dieser beinhaltet im Wesentlichen, dass das Anstellungsverhältnis erst zum 30. Juni 2024 endet und die Gewobau insgesamt 100.000 Euro Restgehälter und Abfindung an Herrn Seeger zahlt. Die gegenüber dem Ex-Geschäftsführer bereits geltend gemachten Schadensersatzansprüche in Höhe von rund einer Million Euro sind von diesem Vergleich nicht erfasst.
Die Parteien müssen sich laut Gericht bis spätestens zum 19. Dezember 2024 positionieren, ob sie den Vergleich beibehalten oder widerrufen. Diese Entscheidung könne laut Anwalt der Gewobau nur die Gesellschafterversammlung treffen; hierzu würde die PwC Legal AG die Pro- und Kontra-Argumente als Entscheidungsgrundlage ausarbeiten. Mit freundlichen Grüßen Wilhelm Zimmerlin Mitglied des Stadtrats Vorsitzender der Fraktion FWG und BüFEP“